Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 122/12 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Einmündungen "An der Grünhohl" und "Am Hang" die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu unterstützen. Begründung: Anwohner:innen berichten über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1152 2021 Die Vorlage OF 122/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 101/12 Betreff: Zebrastreifen Talstraße beschildern Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg an der Grundschule Kalbach in der Talstraße, etwas westlich der Einmündung "An der Grünhohl", Schilder aufzustellen, die auf den Fußgängerüberweg hinweisen. Begründung: An den anderen Fußgängerüberwegen in der Talstraße sind Schilder angebracht, doch ausgerechnet direkt an der Grundschule nicht. Es besteht die Gefahr, dass dieser Überweg übersehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 971 2021 Die Vorlage OF 101/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 111/12 Betreff: Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen festen Stromanschluss auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e.V.) abgesprochen werden. Begründung: Der örtliche Zusammenhalt, wird maßgeblich durch gemeinsame Veranstaltungen und Feiern geprägt. Insbesondere in der Zeit nach Corona, sind Möglichkeiten, unkompliziert Veranstaltungen abzuhalten, unerlässlich. Der Kalbacher Kerbeplatz bietet aktuell nur die Möglichkeit, mit sehr hohem finanziellem Aufwand eine Veranstaltung mit Strombedarf abzuhalten. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren Veranstaltungen hier abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Sicher bietet ein fester Stromanschluss auch anderen Vereinen die Möglichkeit, neue Veranstaltungen auf diesem Platz zu realisieren. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer Ladesäule für E-Fahrzeug mit sich bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 976 2021 Die Vorlage OF 111/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer E-Ladesäule der Mainova mit sich bringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 105/12 Betreff: Fahrradfreundlicher Umbau von "Drängelgittern" in Kalbach Vorgang: OM 4630/19 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten 1. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Talstraße und Kalbacher Stadtpfad durch Poller zu ersetzen, 2. die Bordsteine an der Talstraße auf der breite des Verbindungswegs abzusenken und 3. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Kalbacher Stadtpfad und Über den Gartenwiesen durch Poller zu ersetzen. Begründung: Im Zuge der Verkehrswende bedarf es auch eines fahrradfreundlicheren Ausbaus der öffentlichen Infrastruktur. Drängelgitter stellen insbesondere für Lastenräder eine Gefahr dar und sind nicht barrierefrei. Mithilfe von Pollern könnte dieses Problem unkompliziert gelöst werden. Wie in der ST 710 aus 2020 erläutert wurde, sollte der Weg im zweiten Quartal 2020 instand gesetzt werden und "Drängelgitter an die örtlichen Gegebenheiten angepasst" werden. Da dies bis heute nicht geschehen ist, sollte der Magistrat vorrangig die "Drängelgitter" entfernen und durch Poller ersetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 74/12 Betreff: Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die grob gepflasterten Bereiche ,der mit Sitzbänken versehenen Rondelle und den Aufgang zu der Fußgängerbrücke barrierefrei herzurichten. Begründung: Die mit Sitzbänken ausgestatteten Bereiche und die Bereiche vor der Fußgängerbrücke sind grob und mit tiefen, breiten Rillen gepflastert. Diese Bereiche sind für Senioren und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, zu holperig und nicht befahrbar. Zum Beispiel für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen usw. . Quelle Google Map Luftbild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 67/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2021 1. Die Vorlage OF 67/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 74/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 74/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 49/12 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere der Anregung OA 438 vom 1.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anfrage OM 6248 des OBR 2 vom 24.6.2020, die dieser Magistratsvorlage als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 585 2021 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 52/12 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Immer wieder kommt es vor, dass PKWs und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, so dass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2021 Die Vorlage OF 52/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden neuen zweiten Satz ergänzt wird: "Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/12 Betreff: Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die grob gepflasterten Bereiche, der mit Sitzbänken versehenen Rondelle und den Aufgang zu der Fußgängerbrücke barrierefrei herzurichten. Begründung: Die mit Sitzbänken ausgestatteten Bereiche und die Bereiche vor der Fußgängerbrücke sind grob und mit tiefen, breiten Rillen gepflastert. Diese Bereiche sind für Senioren und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, zu holperig und nicht befahrbar. Zum Beispiel für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen usw. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.08.2021, OF 74/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 67/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2021 1. Die Vorlage OF 67/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 74/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 74/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 37/12 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung soll vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 6:45 - 8:30 und 16:00 - 19:00 (sofern es da jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 32 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 37/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor nach den Worten "bis zur Einmündung in die Talstraße" die Worte ", ggf. durch Solarenergie gespeist." eingefügt werden. Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der zweite Satz des Antragstenors der Vorlage OF 37/12 nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies kann entweder erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße oder alternativ durch eine Beleuchtung der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg und dann weiter entlang des Kätcheslachweihers bis zur Alten Riedbergstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 336 2021 1. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 37/12 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/12 Betreff: Sonnensegel für die Außenstelle der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) ein Sonnensegel anzubringen. Begründung: Die Außenstelle der Grundschule Kalbach wird seit der 3. Welle der Corona-Pandemie täglich ganztags für die Schüler als Notbetreuung genutzt. Die freie Fläche, die als Kleinstschulhof genutzt wird, wird im Sommer ganztags von der Sonne bestrahlt. Daher ist ein Sonnensegel dringend erforderlich. Selbst wenn die Pandemie besiegt sein wird, bleiben die Pavillons solange wichtige Zusatzräumlichkeiten, bis die Grundschule erweitert wird, denn die Schülerzahlen steigen weiterhin, und die Grundschule ist jetzt schon bis auf den letzten Raum belegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 124 2021 Die Vorlage OF 13/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) eine geeignete Verschattung, z. B. ein Sonnensegel, anzubringen."; 2. im Betreff und in der Begründung das Wort "Sonnensegel" durch das Wort "Verschattung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 714/12 Betreff: Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Der Ortsbeirat stimmt der Magistratsvorlage M 4 2021 nur mit der Maßgabe zu, dass die OM 6947-2020 berücksichtigt wird und der Planungszeitraum so gestrafft wird, dass wie im Juni 2020 avisiert ein Baubeginn 2023 möglich bleibt (und nicht erst nach Abschluss der Planungen 2025). Begründung: Die M 4 beinhaltet ausschließlich die bereits im Juni 2020 gezeigten Planungen und nimmt keinerlei Bezug auf den Beschluss des OBR 12 vom 27.11.2020 weitere Baumstandorte zu prüfen. Außerdem ist unklar, warum die Planung bis zum Jahr 2025 laufen soll, wenn doch vor gut einem halben Jahr ein Baubeginn für 2023 avisiert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 679 2021 Die Vorlage OF 714/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 688/12 Betreff: Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnübergange westlich des Unteren Kalbacher Wegs verkehrssicherer zu gestalten. Zu prüfende Möglichkeiten wären hier die Errichtung einer Schranke oder einer Ampel. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle die Sicht durch regelmäßigen Rückschnitt der umliegenden Bäume und Sträucher freizuhalten. Begründung: Der parallel zur Talstraße verlaufende Feldweg ist die direkte Wegeverbindung zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem alten Flugplatz Kalbach/Bonames. Dieser Weg wird dementsprechend stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. In der Höhe der U-Bahnstation Kalbach quert der Feldweg die Schienen der Linie U2 und U9, wobei dieser Übergang und auch die beiden südlicheren Übergänge nicht gesichert sind. Da teils die Einsehbarkeit an diesen Stellen stark eingeschränkt ist, sollten die Übergänge entsprechend sicherer gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7052 2021 Die Vorlage OF 688/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 676/12 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen als in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - 5 Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - 3 weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je ein Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - 1 Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - 2 Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrer*innen achten. - Je ein Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der OBR-Sitzung am 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung, sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für PKW vorgesehen. Die meisten Anwohner*innen verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohner*innen auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6947 2020 Die Vorlage OF 676/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in den Hasensprung, durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Der bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Antrag zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels zu einem Verkehrsspiegel der den Verkehrsteilnehmern, Autos und Radfahrern aus beiden Richtungen, Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der ST 1564 vom 21.11.2016 aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in den Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in den Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn des Hasensprungs vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren, um den entgegenkommenden Fahrzeugen auszuweichen. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6939 2020 Die Vorlage OF 666/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 628/12 Betreff: Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob und wo bei der Grundsanierung der Talstraße Elektroladesäulen errichtet werden können. Begründung: Wenn die Talstraße grundsaniert wird, ist mit aufwendigen Bodenarbeiten zu rechnen. Bei dieser Gelegenheit könnte man hier Elektroladesäulen installieren und so die Akzeptanz von alternativen Antriebsformen erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6599 2020 Die Vorlage OF 628/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 557/12 Betreff: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Brunnengarten" vom Kreuzungsbereich der Straße "Zum Bergwerk" und bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrten (ca. 10 Meter in nördlicher Richtung), anstelle des einseitig bestehenden, eingeschränkten Halteverbots, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Im genannten Einmündungsbereich parken wiederholt Fahrzeuge und behindern nicht nur den Fußgängerverkehr, sondern auch das Ein- und Ausbiegen von Fahrzeugen massiv bzw. machen dies unmöglich. Die Einrichtung eines absoluten Halteverbots soll dazu dienen, den Grad der Regelbefolgung zu erhöhen und Fahrzeuge hier nicht abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Betreff: Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den konkreten Bedarf und die Kapazitäten von Schulräumlichkeiten in Kalbach zu prüfen und dies zu berichten. Hier sind auch die Containeranlage in der Talstraße 26a und potentielle weitere Erweiterungsflächen zu berücksichtigen. Bezüglich des Bedarfes ist eine detailliertere und aktuellere Aufstellung als die des Schulentwicklungsplans wünschenswert und notwendig. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Kapazitäten der Grundschule Kalbach am Limit bewegen. Im wachsenden Stadtteil Kalbach-Riedberg ist der Bedarf an Schulplätzen stark ansteigend, dieser Tatsache ist mit detaillierteren Daten Sorge zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 527/12 Betreff: Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird im Rahmen der Umsetzung der "Vereinbarungen Klimaallianz" gebeten, (1) zu prüfen, welche Flächen in Kalbach-Riedberg für zusätzliche "Baumpflanzungen/Waldungen" in Betracht kommen und (2) bei positivem Ausgang der Prüfungen entsprechende Anpflanzungen vorzunehmen, wobei vorrangig Anpflanzungen heimischer Arten vorzunehmen sind. Dabei wird insbesondere darum gebeten, Flächen entlang der A 5, im östlichen Bereich der Kätcheslach südlich des Kätcheslachweihers, entlang der Nidda, parallel der Josef-Bautz-Straße sowie nördlich/nordwestlich des Kautenhofes in die Prüfungen einzubeziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt die im Rahmen der "Vereinbarungen Klimaallianz" vorgesehenen Untersuchungen dahingehend, welche Flächen sich für (weitere) Baumpflanzungen/Waldungen eignen. Keine der beispielhaft aufgezählten Flächen liegt jedoch im Bereich des Ortsbeiratsbezirkes 12. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 12 den Magistrat darum, auch Flächen im Ortsbeirat 12 auf ihr Potenzial zur Arrondierung und Aufwertung von Grünzügen zu prüfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5640 2020 Die Vorlage OF 527/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Betreff: Grundschule Kalbach - Erweiterungsfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zeitnah eine geeignete Erweiterungsfläche für die Grundschule Kalbach zu suchen, 2. den Ankauf einer Erweiterungsfläche zügig umzusetzen, 3. die Planung für die Erweiterung in Abstimmung mit der Grundschule Kalbach umgehend aufzunehmen und 4. die Zeitplanung sowie einen ersten Entwurf zeitnah im Jahr 2020 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Aus div. Informationen ergibt sich, dass die Grundschule Kalbach zu klein gebaut wurde. Bereits seit geraumer Zeit ist z. b. der Fachraum Musik in einen Klassenraum umgewandelt worden. Die Schule, die aktuell über 11 Klassen verfügt, ist sowohl mit dem Jahrgang 1 als auch 2 an der Kapazitätsgrenze. Sollten weitere Schülerinnen und Schüler in diesen Jahrgängen nach Kalbach zuziehen, wären die Klassen zu teilen. Dies würde durch fehlende Schulräume die Grundschule vor erhebliche Probleme stellen. Da der neue 1. Jahrgang, der sich bereits in den Kindertagesstätten in Kalbach befindet, sich als 4 zügig abzeichnet, ist kurzfristiges Handeln durch die Stadt erforderlich. Als Erweiterungsfläche mit rund 30 x 35 m könnte zum Beispiel die freie Fläche Flurstück Nr. 129, 130 neben der städtischen Kita, Kinderzentrum Im Hain, dienen, die derzeit eine Weidefläche ist. Dazu kommt, dass die Entfernung von rund 200 m fast gleich lang wie zur Containeranlage Talstraße ist. Hierzu ist gegebenenfalls auch eine Ersatzweidefläche für den Pächter oder Eigentümer dieser Fläche von Seiten der Stadt Frankfurt am Main anzubieten. Hierzu könnten die Brunnengärtchen bzw. Brunnenweisen in Nähe der Containeraußenstelle Talstraße in Betracht kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 518/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Haushaltsmittel, welche im aktuellen Haushaltsentwurf für die Grunderneuerung der Talstraße in Kalbach vorgesehen sind, werden in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Talstraße beschäftigt den Ortsbeirat 12 schon seit Jahrzehnten. Es ist zu begrüßen, dass die Grunderneuerung im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, mit diesem Antrag bekräftigt der Ortsbeirat dieses Anliegen nochmals. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 21 2020 1. Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin (möglichst Montag- oder Freitagnachmittag) mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 522/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straße In der Wink Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Haushaltsmittel für die Sanierungsplanung und die anschliessende Sanierung der Straße "In der Wink" für den kommenden Haushalt eingestellt. Wie schon in der OM 3014 vom 21.03.2014 gefordert, empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Die Ertüchtigung der Straße "In der Wink" mit einem Gehweg wurde aufgrund mangelnder Haushaltsmittel in der Stellungnahme ST 1006 vom 11.08.2014 abgelehnt. Im kommenden Haushalt sollten hier entsprechende Mittel eingeplant werden. Die Begründung der OM 3014 vom 21.03.2014 ist weiterhin uneingeschränkt gültig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 25 2020 Die Vorlage OF 522/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2019, OF 509/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße Vorgang: OM 4630/19 OBR 12; ST 1483/19 Der Magistrat wird gebeten, zu dem in der OM 4630 aufgeführten Drängelgitter auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Zugang zwischen den Gebäuden Talstraße 10 und 12, erneut zu berichten, da in der Stellungnahme vom 5.8.2019 dazu keine Aussage getroffen wird. Begründung: Die ST 1483 begründet die Notwendigkeit eines anderen Drängelgitters, dessen Beseitigung der Ortsbeirat 12 gar nicht gefordert hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1501 2019 Die Vorlage OF 509/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 489/12 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und Abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 - 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 6.2.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von ca. 290 x 180m, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete, kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2019 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 476/12 Betreff: Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt Im Bericht B182-2015 bestätigt der Magistrat die vielen Vorteile von hellem Asphalt sowohl für die Sicherheit und Haltbarkeit als auch für die Aufheizung von Straßen und derem Umfeld. Für die seit Jahren geforderte Sanierung der Talstraße (siehe z. B. V 1077-2014) sind 3,24 Millionen Euro für die Haushalte 2020-2023 angemeldet (siehe ST 1044-2019). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, bei der Sanierung der Talstraße und deren Umfeld zwischen An der Grünhohl und Bonifatiusstraße hellen Asphalt verwenden zu lassen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Planungen für die Sanierung und Umgestaltung der Talstraße vorzustellen. Begründung: Bislang existieren in Kalbach-Riedberg keine Erfahrungen mit hellem Asphalt. Die Sanierung der Talstraße bietet eine gute Gelegenheit, dies nachzuholen und ein kleines Zeichen gegen die Aufheizung von Straßenzügen gerade in den Sommermonaten zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5102 2019 Die Vorlage OF 476/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Tenors nach den Worten "zu lassen" die Worte ", sofern sich dadurch die Ausführung nicht verzögert" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 467/12 Betreff: Altenwohnungen in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren! Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum wurden die Baumaßnahmen an dem als "Altenwohnungen" bezeichneten Bauprojekt "Im Brombeerfeld" nach zuvor schleppendem Verlauf jetzt offenbar eingestellt? 2. Warum verfolgt der Magistrat nicht unter Einsatz seiner rechtlichen Möglichkeiten und mit mehr Engagement die Umsetzung seiner wohnungspolitischen Ziele und hat nicht längst wegen Vertragsverletzungen die Rückübertragung des Grundstücks eingeleitet? Dies gilt angesichts a) des Bebauungsplans Nr. 469, der seit 1997 die soziale Bindung "Altenwohnungen" für das städtische Grundstück festlegt, b) der M 124 vom 30.6.2006, die die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht mit entsprechender Bauverpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen regelt, c) der Baugenehmigung von 2016, die für 30 Wohnungen erteilt wurde (siehe hierzu auch B 202 vom 16.07.2018) und d) das dem Ortsbeirat als Fertigstellungsfrist mitgeteilte Datum 31.12.2018, siehe B 373 vom 24.11.2017. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück, nach der Vergabe an einen Investor, innerhalb von 13 Jahren keiner abschließenden Bebauung zugeführt werden kann. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1370 2019 Die Vorlage OF 467/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 2. a. die Worte "die soziale Bindung" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 452/12 Betreff: Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten welche verkehrssichernden Maßnahmen an der Kreuzung In der Wink / Am Brunnengarten etabliert werden können. Begründung: Anwohner haben sich in der vergangenen Ortsbeiratssitzung beschwert, dass hier vermehrt über den Bürgersteig gefahren wird. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden wie man dies in Zukunft sinnvoll vermeiden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4757 2019 Die Vorlage OF 452/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 425/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") zu entfernen, da sie den Zugang behindert und keine Erfordernis aus Sicherheitsgründen erkennbar ist. Begründung: In einem Teilabschnitt des Weges bestehen Unebenheiten und Löcher im Belag. Die Umlaufsperre steht in einem Wegeabschnitt ohne Einmündungen oder kreuzende Wege. Sie schafft keine Sicherheit, sondern behindert die Nutzung mit Rollstühlen, Zwillingskinderwagen und Fahrrädern mit Kinderanhängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4630 2019 Die Vorlage OF 425/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") barrierefrei umzubauen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 404/12 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße "Am Hopfenbrunnen" zur "Josef-Bautz-Straße" für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten an der Einmündung zur "Josef-Bautz-Straße" wären ein probates Mittel. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt für Fußgänger und Radfahrer, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4339 2019 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2018, OF 386/12 Betreff: Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage der Grundschule Kalbach zeitnah und grundlegend nach aktuellen Standards zu erneuern. Ebenso die Außen- und Sanitäranlagen sind in diese Erneuerung mit einzubeziehen. Begründung: Die Containeranlage der Grundschule Kalbach wurde viele Jahre als Außenstelle genutzt. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019-20 zeigen, dass die Schülerzahlen bereits ab diesem Zeitpunkt auch in Kalbach so wachsen werden, dass bereits ab dem Schuljahr 2019-20 und auch in Zukunft hier über Jahre wieder regulärer Unterricht stattfinden wird. Die Container sind mittlerweile so alt, dass sie keinen energetischen Standards mehr genügen und die Kinder im Winter frieren und um Sommer schwitzen. Die Außenanlagen müssen wiederhergestellt werden, ebenso ist die Sanitärsituation entscheidend zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Neißner gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4051 2018 Die Vorlage OF 386/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2018, OA 343 entstanden aus Vorlage: OF 373/12 vom 19.11.2018 Betreff: Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OM 3198/18 OBR 12; ST 965/18; OM 3465/18 OBR 12; ST 1973/18; OM 3832/18 OBR 12; OM 3833/18 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ersatzweise ein Bau- und Nutzungskonzept einschließlich Finanzierungsvorlage für den vom Ortsbeirat 12 angeregten (siehe OM 3198 und OM 3833) und vom Dezernenten für Bau und Immobilien am 14.09.2018 befürworteten Neubau eines vielseitig nutzbaren Versammlungs- und Veranstaltungsraums in Kombination mit einer weiteren Kindertagesstätte für Kalbach am Kalbacher Stadtpfad zu erstellen, da in Kürze den Kalbacher und Riedberger Vereinen die städtische Alte Turnhalle (Grubweg 6) durch Schließung entzogen wird und der Bedarf einer weiteren Kita in Kalbach bestätigt ist. Beim Nutzungskonzept ist zu berücksichtigen, dass diese Räumlichkeiten so konzipiert werden, um die folgenden, vom Publikum stark frequentierten Veranstaltungen zu ermöglichen: - Oldie Night des FS Kalbach - Osterparty der Kerbeburschen - Kinderbuchmesse "Klapperschlange" des Kindervereins - Weihnachtsmarkt der Kalbacher Vereine und Gruppierungen - Ortsbeiratssitzungen mit Bürgerbeteiligung (ca. sechsmal jährlich) - Sportkurse und -veranstaltungen von Vereinen wie z. B. dem Riedberger Sportverein - Basare für Baby- und Kinderbekleidung Daraus ergeben sich eine Reihe von Anforderungen an den Multifunktions-/Bewegungs-/ Turnhallenraum: - Innengröße des Hauptraums von ≥ 400 Quadratmetern - Nebenräume (barrierefrei): Umkleiden/Garderoben, Toiletten, Duschen, Lagerräume für Sportausrüstung, aber auch für Bestuhlung und Tische - Bodenbelag entweder universell nutzbar oder leicht für nicht sportliche Nutzungen umrüstbar - ausreichende Deckenhöhe für Sportangebote - Belüftung, Fluchtwege usw. ausreichend für eine Zulassung für mindestens 199 Personen (analog Alte Turnhalle) - separater Eingang zur Halle ohne Kita-Durchquerung - ggf. Möglichkeit einer Bühne - ggf. Möglichkeit zur Trennung des Raumes zur gleichzeitigen Nutzung durch Kita und Dritte - für Veranstaltungen eine Küchenzeile und Tresen Der Ortsbeirat soll mindestens halbjährlich über den Fortschritt des Vorhabens informiert werden. Begründung: Die Anregungen des Ortsbeirats 12, die Alte Turnhalle für die Vereine nutzbar zu erhalten, bis ein Ersatzbau fertiggestellt ist (OM 2702, OM 3465, OM 3832, OM 3833), blieben ohne verbindliche Antworten. Vielmehr wurden die derzeitigen Nutzer aufgefordert, die Halle bis zum 31.12.2018 zu räumen. Um die Vereinsaktivitäten in dem Stadtteil Kalbach-Riedberg nicht auf Jahre hinaus zu beschränken, ist ein Ersatzbau zügig vorzubereiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3465 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3832 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 147 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7223 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.01.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 52. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 3549, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Betreff: Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OM 3198/18 OBR 12; ST 965/18; OM 3465/18 OBR 12; ST 1973/18; OM 3832/18 OBR 12; OM 3833/18 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ersatzweise ein Bau- und Nutzungskonzept einschließlich Finanzierungsvorlage für den vom Ortsbeirat 12 angeregten (siehe OM 3198 / 18.5.2018 und OM 3833 / 26.10.2018) und vom Dezernenten für Bau und Immobilien am 14.9.2018 befürworteten Neubau eines vielseitig nutzbaren Versammlungs- und Veranstaltungsraums in Kombination mit einer weiteren Kindertagesstätte für Kalbach am Kalbacher Stadtpfad zu erstellen, da in Kürze den Kalbach-Riedberger Vereinen die städtische "Alte Turnhalle" (Grubweg 6) durch Schließung entzogen wird und der Bedarf einer weiteren Kita in Kalbach bestätigt ist. Beim Nutzungskonzept ist zu berücksichtigen, das diese Räumlichkeiten so konzipiert werden, um die folgenden, vom Publikum stark frequentierten Veranstaltungen zu ermöglichen: Oldie Night des FS Kalbach Osterparty der Kerbeburschen Kinderbuchmesse "Klapperschlange" des Kindervereins Weihnachtsmarkt der Kalbacher Vereine und Gruppierungen Ortsbeiratssitzungen mit Bürgerbeteiligung (ca. 6 Mal jährlich) Sportkurse und -Veranstaltungen von Vereinen wie z. B. dem Riedberger Sportverein Basare für Baby- und Kinderbekleidung Daraus ergeben sich eine Reihe von Anforderungen an den Multifunktions-/Bewegungs-/Turnhallenraum: Innengröße des Hauptraums von ≥ 400 qm Nebenräume (barrierefrei): Umkleiden/Garderoben, Toiletten, Duschen, Lagerräume für Sport-Ausrüstung, aber auch für Bestuhlung und Tische Bodenbelag entweder universell nutzbar oder leicht für nicht-sportliche Nutzungen umrüstbar Ausreichende Deckenhöhe für Sportangebote Belüftung, Fluchtwege usw. ausreichend für eine Zulassung für mindestens 199 Personen (analog Alte Turnhalle). Separater Eingang zur Halle ohne Kita-Durchquerung Ggf. Möglichkeit einer Bühne Ggf. Möglichkeit zur Trennung des Raumes zur gleichzeitigen Nutzung durch Kita und Dritte. Für Veranstaltungen eine Küchenzeile und Tresen Der Ortsbeirat soll mindestens halbjährlich über den Fortschritt des Vorhabens informiert werden. Begründung: Die Anregungen des Ortsbeirats 12, die alte Turnhalle für die Vereine nutzbar zu erhalten bis ein Ersatzbau fertiggestellt ist (OM 2702 / 26.1.2018, OM 3465 / 10.8.2018, OM 3832 / 26.10.2018, OM 3833 / 26.10.2018), blieben ohne verbindliche Antworten. Vielmehr wurden die derzeitigen Nutzer aufgefordert, die Halle bis zum 31.12.2018 zu räumen. Um die Vereinsaktivitäten in dem Stadtteil Kalbach-Riedberg nicht auf Jahre hinaus zu beschränken, ist ein Ersatzbau zügig vorzubereiten. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3465 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3832 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 343 2018 Die Vorlage OF 373/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 374/12 Betreff: Offenlegung der konkreten Hinderungsgründe für eine über den 01.01.2019 fortbestehende Nutzung der Alten Turnhalle durch die Kalbach-Riedberger Vereine Der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht der zum 1.1.2019 angekündigten Schließung des städtischen Gebäudes "Alte Turnhalle" im Grubweg 6, zur Versachlichung der Diskussionen im Stadtteil dem Ortsbeirat 12 zu berichten: ob über allgemeine bauliche Mängel infolge des Baualters und unterlassener städtischer Bauunterhaltung hinausgehend von den zuständigen Abteilungen der Bauaufsicht und des Brandschutzes ernsthafte Betriebsmängel festgestellt wurden, die zum Erlass eines Nutzungsverbots der Halle geführt haben, soweit aktuellere Gutachten zur Asbestbelastung, als das im Jahr 1997 von der Firma APC erstellte Gutachten vorliegen (in dem festgestellt wurde, dass Asbest vorhanden, aber baulich gebunden ist und daher kein Handlungsbedarf bestehe) sind diese dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben, wie zu erklären ist, dass trotz der im September 2018 vom Dezernenten für Bau und Immobilien verkündeten angeblichen Brandschutzmängel in den Folgemonaten bis zum Jahresende in der alten Turnhalle mehrere Großveranstaltungen ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen stattfinden durften, ob ermittelt wurde, mit welchen Investitionskosten die Halle ertüchtigt werden könnte, um sie im bisherigen Nutzungsrahmen für eine Übergangszeit bis zur Fertigstellung einer neuen Räumlichkeit in Betrieb zu halten. Begründung: Bei den bisherigen Nutzern der alten Turnhalle ist der Eindruck entstanden, dass in Folge der nicht mit den Vereinen abgestimmten Kündigung der Halle nunmehr bauliche Mängel, wie sie jedem älteren Gebäude eigen sind, dem Magistrat als Rechtfertigung dienen, die Halle zu schließen und das Grundstück einer anderen Nutzung zuzuführen. Die vor Jahren erfolgte Schließung des Kalbacher Bürgertreffs, sein Verkauf, der spätere Abriss und die Errichtung von Reihenhäusern an seiner Stelle, sind den Vereinen noch in unguter Erinnerung. So besteht die Befürchtung, dass wiederum eines der wenigen städtischen Grundstücke im Stadtteil nicht für öffentliche Nutzungen als Gemeinbedarfsfläche vorgehalten wird, sondern an private Investoren veräußert werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1084 2018 Die Vorlage OF 374/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, 1 SPD und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000,00 € auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden könne, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2010 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, V 1077 vom 11.07.2014 Da im Haushaltsentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach 10 Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 263 2018 Die Vorlage OF 369/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Haushalt 2010" durch die Worte "Haushalt 2020" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2018, OF 365/12 Betreff: Heizungsanlage in der Alten Turnhalle instand setzen/übergangsweise nutzbar halten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den in der Ortsbeiratssitzung vom 14. September durch Stadtrat Jan Schneider präsentierten Informationen, in der Alten Turnhalle am Grubweg die defekte Heizungsanlage ins tand zu setzen oder durch eine mobile Heizungsanlage bis zu einer späteren Renovierung auch in den Wintermonaten nutzbar zu halten. Begründung: Bereits in den letzten Ortsbeiratssitzungen in der Alten Turnhalle war zu spüren, dass die Heizung nicht ordnungsgemäß funktionierte. Um die mittlerweile wieder erfreulich gute Nutzung der Turnhalle für Bewegungsangebote für Kinder auch in den Wintermonaten zu ermöglichen, soll die Heizung instand gesetzt werden oder eine mobile Heizungsanlage die Beheizbarkeit übergangsweise sicherstellen, bis durch eine Sanierung der Halle eine moderne Heizungsanlage eingebaut wird. Dies dient nicht nur den Nutzer*innen der Halle, sondern auch dem Schutz der Gebäudesubstanz. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.10.2018, OF 353/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 353/12 wird durch die Vorlage OF 365/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 365/12 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 355/12 Betreff: Alte Turnhalle Kalbach renovieren Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den in der Ortsbeiratssitzung vom 14. September durch Stadtrat Jan Schneider präsentierten Informationen, die Alte Turnhalle am Grubweg als günstigste Option im Bestand zu sanieren und hierdurch eine weitere Nutzung für die Menschen im Ortsbezirk für öffentliche oder vereinsbasierte Veranstaltungen dauerhaft sicherzustellen. Hierbei soll auch die Option eines Anbaus für barrierefreie Umkleiden und Sanitäranlagen geprüft werden. Hinsichtlich des Fußbodens soll eine Balance zwischen reduzierten Anforderungen an sportliche Nutzung und einer allgemeinen Nutzung mit Straßenschuhwerk ohne aufwändige Umbauten oder Abdeckungen gewählt werden. Hinsichtlich einer künftigen Nutzung für private Feiern können in diesem Zuge sinnvolle Beschränkungen zu Zeiten und Häufigkeiten festgelegt werden. Die Grünfläche neben der Turnhalle soll für Aktivitäten im Freien wie beispielsweise den Kalbacher Weihnachtsmarkt frei gehalten werden. Begründung: Unter den am 14. September 2018 gezeigten Optionen ist die Sanierung der bestehenden Turnhalle die günstigste Lösung und somit die beste Chance diesen, für das Gemeinschaftsleben in Kalbach-Riedberg so wichtigen Ort zu erhalten. Dies entspricht auch der OA 268/2018, welche die Sicherung des Flurstücks 1785 für schulisches, kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben fordert. Ein Neubau an dieser Stelle in gleicher Bauform hingegen wäre voraussichtlich kaum genehmigungsfähig bzw. müsste zu deutlich höheren Kosten viele zusätzliche Anforderungen erfüllen. Die Sanierung dagegen ist erheblich ressourcenschonender und sorgt gleichzeitig dafür, dass ein Beispiel für den starken Zusammenhalt der Menschen in Kalbach für die Zukunft erhalten bleibt. Sofern der Fußboden ausgetauscht werden muss, können Abstriche hinsichtlich seiner Nutzung für Sportaktivitäten gemacht werden, sofern er für Kinderturnen nutzbar bleibt bei gleichzeitiger Robustheit gegenüber anderen Nutzungen mit Straßenschuhwerk. Eine Kombination mit einer noch zu planenden Kindertagesstätte am Kalbacher Stadtpfad erscheint wenig sinnvoll, da dies eine schwer zu lösende zeitliche Konkurrenz in den frühen Nachmittagsstunden zwischen Kindergarten und Vereinen bedeuten würde und weil die umliegenden Straßen mögliche zusätzliche PKW-Anfahrten nur schwer verkraften würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 9 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 355/12 dahin gehend ab, dass in der gesamten Vorlage das Wort "renovieren" durch das Wort "sanieren" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 355/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 353/12 Betreff: Alte Turnhalle Kalbach übergangsweise nutzbar halten Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den in der Ortsbeiratssitzung vom 14. September durch Stadtrat Jan Schneider präsentierten Informationen, die Alte Turnhalle am Grubweg durch eine mobile Heizungsanlage bis zu einer späteren Renovierung übergangsweise nutzbar zu halten. Begründung: Wie in der Ortsbeiratssitzung mitgeteilt, darf die Heizungsanlage der Alten Turnhalle aufgrund einer akuten Asbest-Belastung nicht mehr genutzt werden. Um die mittlerweile wieder erfreulich gute Nutzung der Turnhalle für Bewegungsangebote für Kinder auch in den Wintermonaten zu ermöglichen soll eine mobile Heizungsanlage die Beheizbarkeit übergangsweise sicherstellen bis durch eine Sanierung der Halle eine moderne Heizungsanlage eingebaut wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2018, OF 365/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 353/12 wird durch die Vorlage OF 365/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 365/12 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2018, OF 352/12 Betreff: Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6 Attraktive Veranstaltungsräume sind wichtig für Kalbach-Riedberg. Diese sind ist essentiell für das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Angebot im Stadtteil. Insbesondere Veranstaltungen wie z.B. die Kalbacher Kinderbuchmesse, den Weihnachtsmarkt oder das Angebot des Riedberger SV gilt es reibungs- und nahtlos zu ermöglichen. Der bauliche Zustand der Alten Turnhalle im Grubweg 6 macht ein langfristiges Angebot allerdings schwierig realisierbar. Der Magistrat wird an den in der OM 3198 einstimmig vom Ortsbeirat geforderten neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraum im Stadtteil erinnert und erneut gebeten diesen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu realisieren. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die Alte Turnhalle im Grubweg 6 zu erhalten, dass eine Nutzung für die Vereine möglich bleibt. Dies muss solange erfolgen bis Alternativen zur Verfügung stehen. Hierfür sind insbesondere, aber nicht ausschließlich die Themen Heizen, Schließen und Sanitär zeitnah zu betrachten. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 14.09.2018 wurde der Zustand der Alten Halle präsentiert. Hier wurden bauliche Mängel festgestellt, die eine langfristige Nutzung der Halle schwierig machen. Ungeachtet dessen muss die Alte Turnhalle noch so lange genutzt werden können, bis der neue Veranstaltungsraum am Kalbacher Stadtpfad zur Verfügung steht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3833 2018 Die Vorlage OF 352/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 358/12 Betreff: Treppe "Am Hang" barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe der Straße "Am Hang" so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Begründung: Diese Treppe dient zum einen, um zu den Bushaltestellen Alte Riedbergstraße zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohner*innen aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinpraxis zu gelangen. Daher sollte hier von Seiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3835 2018 Die Vorlage OF 358/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2018, OF 340/12 Betreff: Sanierung des Stichweges Talstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, instand zu setzen. Begründung: Der Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Asphalt ist aufgebrochen und Löcher und Geröll machen den Weg unsicher. Wenn nicht so schnell wie möglich der Weg in einen begehbaren Zustand gebracht wird, wird er für Fußgänger immer gefährlicher, der Schaden größer und die Sanierung teurer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3664 2018 Die Vorlage OF 340/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 331/12 Betreff: Instandsetzungsmaßnahmen an der alten Turnhalle Kalbach, Grubweg 6 - erneutes Auskunftsersuchen - Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OA 268/18 OBR 12; ST 965/18 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die OA 268 vom 18.5.18 und insbesondere die OM 2702 vom 25.1.18 mit der Beantwortung ST 965 vom 28.5.18 nunmehr kurzfristig das seit längerem angekündigte Gespräch über Maßnahmen für den Fortbestand der alten Turnhalle zu terminieren. Dabei sind die Ergebnisse des Ortstermins vom 24.4.18 und die vom Projektmanagement des Amtes für Bau und Immobilien angedachten Sanierungsvorschläge dem Ortsbeirat und Vertretern der Kalbacher und Riedberger Vereine und Gruppierungen vorzustellen, um zu klären, wie die alte Turnhalle in Eigenverantwortung der Vereine und Gruppierungen fortgeführt werden kann. Begründung: Um die Grundvoraussetzungen für die zum Jahresende anstehende personelle Neubesetzung des Vorstands der Gemeinschaft Kalbacher und Riedberger Vereine und Gruppierungen zum weiteren Betrieb der alten Turnhalle in Eigenverantwortung zu klären, sind zeitnah die Überlegungen des Amtes für Bau und Immobilien bekannt zu geben. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung vom 18.05.2018, OA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3466 2018 Die Vorlage OF 331/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 330/12 Betreff: Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile erhalten Der Magistrat wird gebeten, die bisher in die Eigenverantwortung der Kalbacher Vereine und Gruppierungen übergebene alte Turnhalle im Grubweg 6 - auch im Falle der etwaigen zukünftigen Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenen Gebäudes an gleicher Stelle - auch weiterhin geeigneten Institutionen der Stadtteile Kalbach und Riedberg zur Nutzung in Eigenregie zu übertragen. Dazu ist mit einem spätestens zum Jahresende neu zu bildenden Vorstand der Vereine und Gruppierungen oder einem sich zur Verwaltung bereit erklärenden Verein ein neuer Mietvertrag zu verhandeln und abzuschließen, wobei der Ortsbeirat in Anbetracht des nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen möglicherweise zu erwartenden Aufwandes für anstehende Renovierungsarbeiten anregt, dass etwaige Umbau-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten zukünftig vom Vermieter getragen werden, da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass alleine aus den Mieteinnahmen der alten Turnhalle umfangreiche Maßnahmen nicht zu stemmen sind. Gemäß § 3, Abs. 3, Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte spricht sich der OBR 12 für die Erhaltung und öffentliche Nutzung der alten Turnhalle oder alternativ die Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenes Gebäude an gleicher Stelle als Ausgleich für ein in den Stadtteilen Kalbach-Riedberg fehlendes Bürgerhaus aus. Dem Ortsbeirat ist ferner zu berichten, wie der Magistrat die von einer Gruppierung der Stadtteile am 24.7.18 gegenüber dem Amt für Bau und Immobilien angezweifelte Rechtmäßigkeit der ohne Abstimmung und Kenntnis der Stadtteilvereine und des Ortsbeirats ausgesprochene Kündigung des derzeitigen Mietvertrags beurteilt. Begründung: Die alte Turnhalle wird seit fast 20 Jahren in Eigenregie des Stadtteils verwaltet und regelmäßig vom Ortsbeirat, Sportvereinen, dem Kinderverein Kalbach, der Grundschule Kalbach und auch von Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile Kalbach und Riedberg genutzt. Im Hinblick auf die Größe von Kalbach-Riedberg benötigen die Stadtteile eine Kultur- und Sporthalle, die auch eine soziale Funktion als öffentlich nutzbare Halle erfüllt und, neben den Vereinen und Gruppierungen, auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden kann. Daher ist die weitere Nutzung dieser Halle zu regeln. Die am 7.6.18 beim Amt für Bau und Immobilien eingegangene Kündigung des Mietvertrages erging ohne einen Beschluss des Vorstandes und der Mitglieder der Kalbacher Vereine und Gruppierungen. Da es hierzu vorher auch keine schriftliche Ankündigung gab, wurden sowohl die Vereine, wie die derzeitigen Nutzer und die Fraktionen des Ortsbeirats von dieser eigenmächtigen Entscheidung überrascht. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 15 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 330/12 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3465 2018 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 330/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 326/12 Betreff: Veranstaltungsräume im Stadtbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; ST 965/18 Für einen Stadtteil sind attraktive Veranstaltungsräume von außerordentlicher Wichtigkeit. Nur so können kulturelle Aktivitäten und ein Vereinsleben überhaupt stattfinden und den Stadtteil bereichern. Dies vorausgeschickt wird die Ortsvorsteherin gebeten einen Vertreter des Amtes für Bau und Immobilien für die kommende Sitzung des Ortsbeirates einzuladen. Dieser soll über den Zustand der Alten Turnhalle am Grubweg berichten und das Ergebnis der Untersuchungen im Rahmen der ST 965 vom 28.05.2018 vorstellen. Begründung: Da das Mietverhältnis zwischen der Stadt Frankfurt und der Gemeinschaft Kalbacher Vereine und Gruppierungen bezüglich der Alten Turnhalle am 31.12.2018 endet, ist hier akuter Handlungsbedarf geboten. Dies sollte in der nächsten Ortsbeiratssitzung geschehen, um in zukünftigen Diskussionen eine verlässliche und öffentlich bekannte Zahlenbasis zu haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 326/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2018, OF 319/12 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Straße "Talstraße" zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: An der Einmündung der Straße "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie an der Einmündung der Straße "An der Grünhohl" in die Straße "Talstraße" von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen "An der Grünhohl" und "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Am Hasensprung" beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße "An der Grünhohl" kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Talstraße". Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3390 2018 Die Vorlage OF 319/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 317/12 Betreff: Erosion des Kalbach-Ufers Der Magistrat wird gebeten der Erosion des Ufers des Kalbach, insbesondere zu sehen südlich der Grundstücke Talstraße 44-50, durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: Insbesondere nach starken Regenfällen führt der Kalbach deutlich mehr Wasser als gewöhnlich. Hierdurch kommt es auch in den hohen Uferlagen regelmäßig zu Überschwemmungen. Diese führen zur Abtragung des Ufers und letztendlich dazu, dass das Wasser nicht mehr geführt wird und im umliegenden Gelände versickert. Zusätzlich verlieren Bäume den nötigen Halt. Anbei zwei Fotos, welche die Situation südlich der Talstraße 48 verdeutlichen. (Fotos privat, farbig im PARLIS online). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3388 2018 Die Vorlage OF 317/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2018, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 297/12 vom 02.05.2018 Betreff: Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück, Flurstück 1785, als "Gemeinbedarfsfläche" für schulisches, kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben langfristig zu sichern. Begründung: Mit der Ausweisung "Gemeinbedarfsfläche" wird dieses Grundstück, welches gegenwärtig mit "Turnhalle" bezeichnet ist, langfristig für ein aktives soziales Stadtteilleben gesichert. Nach der Beschlusslage des Ortsbeirates 12, die neben Gesprächen auch eine energetische Erneuerung der Heizungsanlage und eine barrierefreie Toilettenanlage fordert, ist auch der Fortbestand der Halle weiterhin zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.07.2018, OF 331/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3466 Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 342 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 268 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2872, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2018, OF 297/12 Betreff: Flurstück Nr. 1785, Turnhalle Am Grubweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grundstück Flurstück 1785 als "Gemeinbedarfsfläche" für schulisches, kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben langfristig zu sichern. Begründung: Mit der Ausweisung "Gemeinbedarfsfläche" wird dieses Grundstück, welches gegenwärtig mit "Turnhalle" bezeichnet ist, langfristig für ein aktives soziales Stadtteilleben gesichert. Nach der Beschlusslage des Ortsbeirates 12, die neben Gesprächen auch eine energetische Erneuerung der Heizungsanlage und eine barrierefreie Toilettenanlage fordert, ist auch der Fortbestand der Halle weiterhin zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.03.2018, OF 289/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 268 2018 1. Die Vorlage OF 289/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 297/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 297/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet: "Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 289/12 Betreff: Flurstück Nr. 1785, Turnhalle am Grubweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grundstück Flurstück 1785 als Gemeinbedarfsfläche auszuweisen. Begründung: Mit der Ausweisung "Gemeinbedarfsfläche" wird dieses Grundstück für kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben langfristig gesichert. Nach der Beschlusslage des Ortsbeirates 12, die neben Gesprächen auch eine energetische Erneuerung der Heizungsanlage und eine barrierefreie Toilettenanlage fordert, ist auch der Fortbestand der Halle weiterhin zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2018, OF 297/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 18 Die antragstellende Fraktion ändert die Vorlage OF 289/12 vor Abstimmung dahin gehend ab, dass im Tenors das Wort "auszuweisen" durch die Worte "zu sichern" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 289/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 268 2018 1. Die Vorlage OF 289/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 297/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 297/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet: "Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2018, OF 267/12 Betreff: Der Nachweis ausreichender Kindergarten- und Betreuungsplätze im Stadtteil Kalbach scheitert nicht an fehlenden Grundstücken Der Magistrat wird gebeten, ungeachtet seiner positiven Entscheidung zur Eröffnung eines weiteren Kindergartens am Kalbacher Stadtpfad, dies nicht abschließend zum Nachweis der Kindergarten- und Betreuungsplätze im Stadtteil Kalbach anzusehen, sondern für die noch fehlenden Plätze und insbesondere im Hinblick auf die Einführung kostenfreier Kindergartenplätze und dem geplanten Rechtsanspruch ganztägiger Betreuungsplätze, den Bau einer weiteren Kindertagesstätte im Stadtteil Kalbach für Kinder von 1-10 Jahren vorzubereiten. Dafür sind noch ungenutzte Flächen auf dem Grundstück der Waisenhausstiftung am Kalbacher Stadtpfad in Betracht zu ziehen. Auch das städtische Grundstück am Grubweg 6 bietet auf der Freifläche neben der alten Turnhalle noch ausreichend Platz für die Errichtung einer temporären Kindertagesstätte. Begründung: Die Bemühungen des Magistrats, weitere Kindergartenplätze für den Stadtteil Kalbach-Riedberg durch die Aktivierung der bestehenden Pavillons am Kalbacher Stadtpfad zu schaffen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Damit wird den Beschwerden von Eltern und den Bedenken des Ortsbeirats an den zweifelhaften Zahlen und Deckungsgraden der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung Rechnung getragen. Es ist zu bedenken, dass die vorgesehene Einführung der kostenfreien Kitaplätze und eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung weitere Engpässe bei den Platzangeboten schaffen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2935 2018 Die Vorlage OF 267/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz sowie das erste Wort des zweiten Satzes des zweiten Absatzes des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und 1 SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2018, OF 272/12 Betreff: Neue Tische für die alte Turnhalle Kalbach - Budget des Ortsbeirates 12 - Der Magistrat wird gebeten, aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirats 12 einen Zuschuss für die Neuanschaffung von 60 Klapptischen für die von der Gemeinschaft der Kalbacher Vereine und Gruppierungen in eigener Verantwortung verwaltete städtische alte Turnhalle, Grubweg 6, zu gewähren. Damit soll sichergestellt werden, dass die sozialen Aktivitäten der Vereine und bürgerschaftlichen Initiativen im Stadtteil Kalbach-Riedberg, sowie die Veranstaltungen des Ortsbeirats weiterhin in der Halle stattfinden können und nicht an der notwendigen Grundausstattung scheitern. Aus dem Ortsbeiratsbudget ist ein maximaler Zuschuss von 10.000,- € zu gewähren. Die Gemeinschaft der Kalbacher Vereine und Gruppierungen beteiligt sich entsprechend der eigenen Leistungsfähigkeit mit einem Betrag von 1.500,- € an der Neuanschaffung der Tische. Begründung: Die Gemeinschaft der Kalbacher Vereine und Gruppierungen kann die jährlichen Unterhaltskosten für die Halle von ca. 12.000,- € nur knapp durch Mieteinnahmen erwirtschaften. Die Beteiligung mit einem höheren Eigenbetrag ist deshalb nicht möglich. Die derzeitigen Tische sind mehrere Jahrzehnte alt. Durch ablösende Tischplattenumleimer und beschädigte Tischkanten können sich bei Veranstaltungen Personen verletzen. Mehrfach wurden Beschädigungen von Kleidungsstücken gemeldet. Da die derzeitigen Tische nicht mehr den Verordnungen für Versammlungsstätten entsprechen und für Veranstaltungen nicht mehr zumutbar sind, ist eine Ersatzbeschaffung dringend notwendig. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 272/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 272/12 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 273/12 Betreff: Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffen Der Magistrat wird gebeten, ein Bauvorhaben in Kalbach zu entwickeln, das mit einer Belegungsbindung für Senioren verbunden ist. Zudem wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit sich der Bestand an Belegungsrechten seit 2016 (ST 1163 vom 02.09.2016) verändert hat. Begründung: Mit großer Enttäuschung musste der Ortsbeirat am 26.01.2018 zur Kenntnis nehmen, das wider Erwarten Im Brombeerfeld kein Bauvorhaben mit einer Belegungsbindung für Senioren erfolgt, sondern lediglich ein seniorengerechtes Bauvorhaben zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt wird. Ein interfraktioneller Antrag zur Aufklärung der Hintergründe wurde gestellt. Nach wie vor ist aber ein großer Bedarf an Sozial- und insbesondere Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach vorhanden dem seitens der Stadt Frankfurt am Main in angemessener Weise begegnet werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 273/12 wird bis zur Vorlage einer Antwort auf die Anregung OA 230 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3659 2018 Die Vorlage OF 273/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz der Begründung nach dem Wort "gestellt" wie folgt ergänzt wird: "(OA 230 und B 202)." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2018, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 264/12 vom 09.02.2018 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80 bis 120 Quadratmetern als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 - Kalbach-Nord von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist : "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig."? Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt? 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" in Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.08.2012 abgeschlossen wurde? Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück mit ca. 3.000 Quadratmetern scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.06.2006 von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 230 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 373 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 230 = Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2512, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 64 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2018, OF 264/12 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373/2017 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht beschlossen, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden. 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80-120 qm, als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 "Kalbach- Nord" von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist: "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig." Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungs- verfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt. 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.8.2012 abgeschlossen wurde. Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 "Kalbach-Nord" entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück von ca. 3000 qm, scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet werden, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen, frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats, entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.6.2006, von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 230 2018 1. Die Vorlage B 373 dient unter Hinweis auf OA 230 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 264/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2017, OF 247/12 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Sanierung der alten Turnhalle Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel für die Ermittlung des Sanierungsbedarfs sowie der darauf folgend nötigen Sanierung der Alten Turnhalle Kalbach, Grubweg 6, 60437 Frankfurt am Main in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die alte Turnhalle Kalbach ist zentraler Veranstaltungsort im Stadtteil. Hier finden Feiern, Märkte, Messen, Feste, Vorführungen, Ehrungen, Empfänge und Preisverleihungen statt. In ihr tagt der Ortsbeirat 12 und Sport wird selbstverständlich auch betrieben. Während der Zeit des Neubaus der Schulsporthalle der Grundschule Kalbach und der Flüchtlingsunterbringung im Sport- und Freizeitzentrum Kalbach war sie geschätztes Ausweichquartier für die Sportlerinnen und Sportler. Um auch weiterhin den Vereinen, Institutionen und Gruppierungen einen geeigneten Raum der Begegnung anbieten zu können, sind auf jeden Fall eine energetische Sanierung und eine Sanierung der sanitären Anlagen vorzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2018, OF 260/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2702 2018 1. Die Vorlage OF 247/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 260/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 260/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz der Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 245/12 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkasten für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25. Januar 2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus diesem Gesetz, § 2. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in dem Stadtteil Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2017 Die Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU und FDP (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 237/12 Betreff: SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal für Bankgeschäfte und Bargeldversorgung der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nicht-Kunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen, sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC erledigen lassen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2017 Die Vorlage OF 237/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "SB-Terminal" um die Worte "und Geldautomat" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 217/12 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, Anwohnern und des Ortsbeirats in der Straße "Am Brunnengarten" durchzuführen, mit dem Ziel, die Verkehrssituation vor Ort zu beurteilen und eventuell Mittel zu finden, um den ruhenden und fließenden Verkehr geordnet zu gestalten. Begründung: Bereits seit geraumer Zeit äußern sich Anwohner der Straße "Am Brunnengarten" in Kalbach über zunehmende Durchgangsverkehre, Parken in Einmündungsbereichen und Ein- und Ausfahrten sowie rechtswidrige und gefährliche Ausweichfahrten über Gehwege. Beispielsweise wird die Ein- und Ausfahrt des in der Straße befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs regelmäßig so zugeparkt, dass die Zu-/Ausfahrt mit landwirtschaftlichem Gerät nicht möglich ist. Halter parkender Fahrzeuge müssen mühsam ausfindig gemacht werden. Die Situation sollte vor Ort beurteilt werden, und auch eine Lösung findet man am besten vor Ort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 217/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 230/12 Betreff: Nachbesserung der "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehende "rechts-vor-links"-Regelung in der Langen Meile durch Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen zu verdeutlichen. Begründung: Die Lange Meile ist eine Straße im nördlichen Bereich des Stadtteils Kalbach (Tempo 30-Zone) in der die "rechts-vor-links"-Regelung greift. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in diesen Bereichen grundsätzlich keine gesonderte Beschilderung oder Markierung bedarf. Leider ist in der genannten Straße häufig festzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die bestehende Vorfahrtsregelung missachten, insbesondere, wenn sie die Lange Meile ortseinwärts fahren, die leicht abschüssig ist. Dadurch kommt es wiederholt zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2304 2017 Die Vorlage OF 230/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2017, OF 199/12 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage, Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2017 Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.06.2017, OA 175 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 09.06.2017 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert eine Rücküberführung einzuleiten, da die letzte gesetzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits im Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58, angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften, im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus, seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von elf Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 175 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1625, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 64 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert, eine Rücküberführung einzuleiten, da die gesetzte letzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits vom Magistrat mit dem Bericht B 58 vom 16.2.15 angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von 11 Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und vom Magistrat selbst festgestellten Defiziten für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach, entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 23.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 175 2017 Die Vorlage OF 175/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2017, OF 131/12 Betreff: Sitzbänke in städtischen Grünanlagen Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird beauftragt, die drei Sitzbänke am Standort der historischen Krutzenkirche und die Bank am alten Kalbacher Rathaus ins tandzusetzen. Des Weiteren ist der Anstrich der Sitzbänke entlang der Grünfläche Im Brombeerfeld zu überprüfen. Diese Maßnahmen sind aus dem Ortsbeirats-Budget mit einem Betrag in Höhe von 1500 Euro zu finanzieren. Auf der Grünfläche an der Einmündung des Weges Am Schlittenberg in den südlichen Ortsrandweg sind entsprechend des Ortsbeiratsbeschlusses vom 16.01.2015, OM 3767, zwei Sitzbänke aufzustellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeirats-Budget in Höhe von 1000 Euro zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 17.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2017 Die Vorlage OF 131/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 146 Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 92/12 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich - Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten" z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019 Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile) aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür von Seiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 895 2016 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 83/12 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot von mindestens 5m Länge einzurichten. Begründung: Nach der Straßenverkehrsordnung ("StVO") ist es zulässig unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen an Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um dem aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf Ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 718 2016 Die Vorlage OF 83/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 82/12 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Der Magistrat - Bauaufsicht und Liegenschaftsamt - wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,2 m breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 20 cm mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche, allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellt bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter 1 m, führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Die resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, den entscheidend ist nicht die Eigentumssituation sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2016 Die Vorlage OF 82/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz des Tenors wie folgt lauten: "Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 68/12 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37, hier einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 558 2016 Die Vorlage OF 68/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 122/12 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Einmündungen "An der Grünhohl" und "Am Hang" die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu unterstützen. Begründung: Anwohner:innen berichten über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1152 2021 Die Vorlage OF 122/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 101/12 Betreff: Zebrastreifen Talstraße beschildern Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg an der Grundschule Kalbach in der Talstraße, etwas westlich der Einmündung "An der Grünhohl", Schilder aufzustellen, die auf den Fußgängerüberweg hinweisen. Begründung: An den anderen Fußgängerüberwegen in der Talstraße sind Schilder angebracht, doch ausgerechnet direkt an der Grundschule nicht. Es besteht die Gefahr, dass dieser Überweg übersehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 971 2021 Die Vorlage OF 101/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 111/12 Betreff: Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen festen Stromanschluss auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e.V.) abgesprochen werden. Begründung: Der örtliche Zusammenhalt, wird maßgeblich durch gemeinsame Veranstaltungen und Feiern geprägt. Insbesondere in der Zeit nach Corona, sind Möglichkeiten, unkompliziert Veranstaltungen abzuhalten, unerlässlich. Der Kalbacher Kerbeplatz bietet aktuell nur die Möglichkeit, mit sehr hohem finanziellem Aufwand eine Veranstaltung mit Strombedarf abzuhalten. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren Veranstaltungen hier abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Sicher bietet ein fester Stromanschluss auch anderen Vereinen die Möglichkeit, neue Veranstaltungen auf diesem Platz zu realisieren. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer Ladesäule für E-Fahrzeug mit sich bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 976 2021 Die Vorlage OF 111/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer E-Ladesäule der Mainova mit sich bringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 105/12 Betreff: Fahrradfreundlicher Umbau von "Drängelgittern" in Kalbach Vorgang: OM 4630/19 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten 1. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Talstraße und Kalbacher Stadtpfad durch Poller zu ersetzen, 2. die Bordsteine an der Talstraße auf der breite des Verbindungswegs abzusenken und 3. die "Drängelgitter" am nördlichen Ende des Verbindungswegs zwischen Kalbacher Stadtpfad und Über den Gartenwiesen durch Poller zu ersetzen. Begründung: Im Zuge der Verkehrswende bedarf es auch eines fahrradfreundlicheren Ausbaus der öffentlichen Infrastruktur. Drängelgitter stellen insbesondere für Lastenräder eine Gefahr dar und sind nicht barrierefrei. Mithilfe von Pollern könnte dieses Problem unkompliziert gelöst werden. Wie in der ST 710 aus 2020 erläutert wurde, sollte der Weg im zweiten Quartal 2020 instand gesetzt werden und "Drängelgitter an die örtlichen Gegebenheiten angepasst" werden. Da dies bis heute nicht geschehen ist, sollte der Magistrat vorrangig die "Drängelgitter" entfernen und durch Poller ersetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 105/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 74/12 Betreff: Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die grob gepflasterten Bereiche ,der mit Sitzbänken versehenen Rondelle und den Aufgang zu der Fußgängerbrücke barrierefrei herzurichten. Begründung: Die mit Sitzbänken ausgestatteten Bereiche und die Bereiche vor der Fußgängerbrücke sind grob und mit tiefen, breiten Rillen gepflastert. Diese Bereiche sind für Senioren und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, zu holperig und nicht befahrbar. Zum Beispiel für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen usw. . Quelle Google Map Luftbild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 67/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2021 1. Die Vorlage OF 67/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 74/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 74/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 49/12 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere der Anregung OA 438 vom 1.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anfrage OM 6248 des OBR 2 vom 24.6.2020, die dieser Magistratsvorlage als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 585 2021 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 52/12 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Immer wieder kommt es vor, dass PKWs und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, so dass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2021 Die Vorlage OF 52/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden neuen zweiten Satz ergänzt wird: "Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/12 Betreff: Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die grob gepflasterten Bereiche, der mit Sitzbänken versehenen Rondelle und den Aufgang zu der Fußgängerbrücke barrierefrei herzurichten. Begründung: Die mit Sitzbänken ausgestatteten Bereiche und die Bereiche vor der Fußgängerbrücke sind grob und mit tiefen, breiten Rillen gepflastert. Diese Bereiche sind für Senioren und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, zu holperig und nicht befahrbar. Zum Beispiel für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen usw. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.08.2021, OF 74/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 67/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2021 1. Die Vorlage OF 67/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 74/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 74/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 37/12 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung soll vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 6:45 - 8:30 und 16:00 - 19:00 (sofern es da jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 32 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 37/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor nach den Worten "bis zur Einmündung in die Talstraße" die Worte ", ggf. durch Solarenergie gespeist." eingefügt werden. Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der zweite Satz des Antragstenors der Vorlage OF 37/12 nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies kann entweder erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße oder alternativ durch eine Beleuchtung der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg und dann weiter entlang des Kätcheslachweihers bis zur Alten Riedbergstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 336 2021 1. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 37/12 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/12 Betreff: Sonnensegel für die Außenstelle der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) ein Sonnensegel anzubringen. Begründung: Die Außenstelle der Grundschule Kalbach wird seit der 3. Welle der Corona-Pandemie täglich ganztags für die Schüler als Notbetreuung genutzt. Die freie Fläche, die als Kleinstschulhof genutzt wird, wird im Sommer ganztags von der Sonne bestrahlt. Daher ist ein Sonnensegel dringend erforderlich. Selbst wenn die Pandemie besiegt sein wird, bleiben die Pavillons solange wichtige Zusatzräumlichkeiten, bis die Grundschule erweitert wird, denn die Schülerzahlen steigen weiterhin, und die Grundschule ist jetzt schon bis auf den letzten Raum belegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 124 2021 Die Vorlage OF 13/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) eine geeignete Verschattung, z. B. ein Sonnensegel, anzubringen."; 2. im Betreff und in der Begründung das Wort "Sonnensegel" durch das Wort "Verschattung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 714/12 Betreff: Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Der Ortsbeirat stimmt der Magistratsvorlage M 4 2021 nur mit der Maßgabe zu, dass die OM 6947-2020 berücksichtigt wird und der Planungszeitraum so gestrafft wird, dass wie im Juni 2020 avisiert ein Baubeginn 2023 möglich bleibt (und nicht erst nach Abschluss der Planungen 2025). Begründung: Die M 4 beinhaltet ausschließlich die bereits im Juni 2020 gezeigten Planungen und nimmt keinerlei Bezug auf den Beschluss des OBR 12 vom 27.11.2020 weitere Baumstandorte zu prüfen. Außerdem ist unklar, warum die Planung bis zum Jahr 2025 laufen soll, wenn doch vor gut einem halben Jahr ein Baubeginn für 2023 avisiert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 679 2021 Die Vorlage OF 714/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 688/12 Betreff: Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnübergange westlich des Unteren Kalbacher Wegs verkehrssicherer zu gestalten. Zu prüfende Möglichkeiten wären hier die Errichtung einer Schranke oder einer Ampel. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle die Sicht durch regelmäßigen Rückschnitt der umliegenden Bäume und Sträucher freizuhalten. Begründung: Der parallel zur Talstraße verlaufende Feldweg ist die direkte Wegeverbindung zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem alten Flugplatz Kalbach/Bonames. Dieser Weg wird dementsprechend stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. In der Höhe der U-Bahnstation Kalbach quert der Feldweg die Schienen der Linie U2 und U9, wobei dieser Übergang und auch die beiden südlicheren Übergänge nicht gesichert sind. Da teils die Einsehbarkeit an diesen Stellen stark eingeschränkt ist, sollten die Übergänge entsprechend sicherer gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7052 2021 Die Vorlage OF 688/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 676/12 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen als in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - 5 Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - 3 weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je ein Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - 1 Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - 2 Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrer*innen achten. - Je ein Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der OBR-Sitzung am 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung, sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für PKW vorgesehen. Die meisten Anwohner*innen verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohner*innen auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6947 2020 Die Vorlage OF 676/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in den Hasensprung, durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Der bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Antrag zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels zu einem Verkehrsspiegel der den Verkehrsteilnehmern, Autos und Radfahrern aus beiden Richtungen, Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der ST 1564 vom 21.11.2016 aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in den Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in den Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn des Hasensprungs vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren, um den entgegenkommenden Fahrzeugen auszuweichen. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6939 2020 Die Vorlage OF 666/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 628/12 Betreff: Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob und wo bei der Grundsanierung der Talstraße Elektroladesäulen errichtet werden können. Begründung: Wenn die Talstraße grundsaniert wird, ist mit aufwendigen Bodenarbeiten zu rechnen. Bei dieser Gelegenheit könnte man hier Elektroladesäulen installieren und so die Akzeptanz von alternativen Antriebsformen erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6599 2020 Die Vorlage OF 628/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 557/12 Betreff: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Brunnengarten" vom Kreuzungsbereich der Straße "Zum Bergwerk" und bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrten (ca. 10 Meter in nördlicher Richtung), anstelle des einseitig bestehenden, eingeschränkten Halteverbots, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Im genannten Einmündungsbereich parken wiederholt Fahrzeuge und behindern nicht nur den Fußgängerverkehr, sondern auch das Ein- und Ausbiegen von Fahrzeugen massiv bzw. machen dies unmöglich. Die Einrichtung eines absoluten Halteverbots soll dazu dienen, den Grad der Regelbefolgung zu erhöhen und Fahrzeuge hier nicht abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Betreff: Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den konkreten Bedarf und die Kapazitäten von Schulräumlichkeiten in Kalbach zu prüfen und dies zu berichten. Hier sind auch die Containeranlage in der Talstraße 26a und potentielle weitere Erweiterungsflächen zu berücksichtigen. Bezüglich des Bedarfes ist eine detailliertere und aktuellere Aufstellung als die des Schulentwicklungsplans wünschenswert und notwendig. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Kapazitäten der Grundschule Kalbach am Limit bewegen. Im wachsenden Stadtteil Kalbach-Riedberg ist der Bedarf an Schulplätzen stark ansteigend, dieser Tatsache ist mit detaillierteren Daten Sorge zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 527/12 Betreff: Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird im Rahmen der Umsetzung der "Vereinbarungen Klimaallianz" gebeten, (1) zu prüfen, welche Flächen in Kalbach-Riedberg für zusätzliche "Baumpflanzungen/Waldungen" in Betracht kommen und (2) bei positivem Ausgang der Prüfungen entsprechende Anpflanzungen vorzunehmen, wobei vorrangig Anpflanzungen heimischer Arten vorzunehmen sind. Dabei wird insbesondere darum gebeten, Flächen entlang der A 5, im östlichen Bereich der Kätcheslach südlich des Kätcheslachweihers, entlang der Nidda, parallel der Josef-Bautz-Straße sowie nördlich/nordwestlich des Kautenhofes in die Prüfungen einzubeziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt die im Rahmen der "Vereinbarungen Klimaallianz" vorgesehenen Untersuchungen dahingehend, welche Flächen sich für (weitere) Baumpflanzungen/Waldungen eignen. Keine der beispielhaft aufgezählten Flächen liegt jedoch im Bereich des Ortsbeiratsbezirkes 12. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 12 den Magistrat darum, auch Flächen im Ortsbeirat 12 auf ihr Potenzial zur Arrondierung und Aufwertung von Grünzügen zu prüfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5640 2020 Die Vorlage OF 527/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 529/12 Betreff: Grundschule Kalbach - Erweiterungsfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zeitnah eine geeignete Erweiterungsfläche für die Grundschule Kalbach zu suchen, 2. den Ankauf einer Erweiterungsfläche zügig umzusetzen, 3. die Planung für die Erweiterung in Abstimmung mit der Grundschule Kalbach umgehend aufzunehmen und 4. die Zeitplanung sowie einen ersten Entwurf zeitnah im Jahr 2020 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Aus div. Informationen ergibt sich, dass die Grundschule Kalbach zu klein gebaut wurde. Bereits seit geraumer Zeit ist z. b. der Fachraum Musik in einen Klassenraum umgewandelt worden. Die Schule, die aktuell über 11 Klassen verfügt, ist sowohl mit dem Jahrgang 1 als auch 2 an der Kapazitätsgrenze. Sollten weitere Schülerinnen und Schüler in diesen Jahrgängen nach Kalbach zuziehen, wären die Klassen zu teilen. Dies würde durch fehlende Schulräume die Grundschule vor erhebliche Probleme stellen. Da der neue 1. Jahrgang, der sich bereits in den Kindertagesstätten in Kalbach befindet, sich als 4 zügig abzeichnet, ist kurzfristiges Handeln durch die Stadt erforderlich. Als Erweiterungsfläche mit rund 30 x 35 m könnte zum Beispiel die freie Fläche Flurstück Nr. 129, 130 neben der städtischen Kita, Kinderzentrum Im Hain, dienen, die derzeit eine Weidefläche ist. Dazu kommt, dass die Entfernung von rund 200 m fast gleich lang wie zur Containeranlage Talstraße ist. Hierzu ist gegebenenfalls auch eine Ersatzweidefläche für den Pächter oder Eigentümer dieser Fläche von Seiten der Stadt Frankfurt am Main anzubieten. Hierzu könnten die Brunnengärtchen bzw. Brunnenweisen in Nähe der Containeraußenstelle Talstraße in Betracht kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.01.2020, OF 535/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2020 Anregung an den Magistrat OM 5643 2020 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Die Vorlage OF 529/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. unter Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Kalbach" die Worte "in unmittelbarer Nähe" eingefügt werden; 2. der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 518/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Haushaltsmittel, welche im aktuellen Haushaltsentwurf für die Grunderneuerung der Talstraße in Kalbach vorgesehen sind, werden in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Talstraße beschäftigt den Ortsbeirat 12 schon seit Jahrzehnten. Es ist zu begrüßen, dass die Grunderneuerung im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, mit diesem Antrag bekräftigt der Ortsbeirat dieses Anliegen nochmals. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 21 2020 1. Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin (möglichst Montag- oder Freitagnachmittag) mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 522/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straße In der Wink Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Haushaltsmittel für die Sanierungsplanung und die anschliessende Sanierung der Straße "In der Wink" für den kommenden Haushalt eingestellt. Wie schon in der OM 3014 vom 21.03.2014 gefordert, empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Die Ertüchtigung der Straße "In der Wink" mit einem Gehweg wurde aufgrund mangelnder Haushaltsmittel in der Stellungnahme ST 1006 vom 11.08.2014 abgelehnt. Im kommenden Haushalt sollten hier entsprechende Mittel eingeplant werden. Die Begründung der OM 3014 vom 21.03.2014 ist weiterhin uneingeschränkt gültig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 25 2020 Die Vorlage OF 522/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2019, OF 509/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße Vorgang: OM 4630/19 OBR 12; ST 1483/19 Der Magistrat wird gebeten, zu dem in der OM 4630 aufgeführten Drängelgitter auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Zugang zwischen den Gebäuden Talstraße 10 und 12, erneut zu berichten, da in der Stellungnahme vom 5.8.2019 dazu keine Aussage getroffen wird. Begründung: Die ST 1483 begründet die Notwendigkeit eines anderen Drängelgitters, dessen Beseitigung der Ortsbeirat 12 gar nicht gefordert hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1501 2019 Die Vorlage OF 509/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 489/12 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und Abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 - 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 6.2.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von ca. 290 x 180m, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete, kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2019 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 476/12 Betreff: Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt Im Bericht B182-2015 bestätigt der Magistrat die vielen Vorteile von hellem Asphalt sowohl für die Sicherheit und Haltbarkeit als auch für die Aufheizung von Straßen und derem Umfeld. Für die seit Jahren geforderte Sanierung der Talstraße (siehe z. B. V 1077-2014) sind 3,24 Millionen Euro für die Haushalte 2020-2023 angemeldet (siehe ST 1044-2019). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, bei der Sanierung der Talstraße und deren Umfeld zwischen An der Grünhohl und Bonifatiusstraße hellen Asphalt verwenden zu lassen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Planungen für die Sanierung und Umgestaltung der Talstraße vorzustellen. Begründung: Bislang existieren in Kalbach-Riedberg keine Erfahrungen mit hellem Asphalt. Die Sanierung der Talstraße bietet eine gute Gelegenheit, dies nachzuholen und ein kleines Zeichen gegen die Aufheizung von Straßenzügen gerade in den Sommermonaten zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5102 2019 Die Vorlage OF 476/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Tenors nach den Worten "zu lassen" die Worte ", sofern sich dadurch die Ausführung nicht verzögert" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 467/12 Betreff: Altenwohnungen in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren! Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum wurden die Baumaßnahmen an dem als "Altenwohnungen" bezeichneten Bauprojekt "Im Brombeerfeld" nach zuvor schleppendem Verlauf jetzt offenbar eingestellt? 2. Warum verfolgt der Magistrat nicht unter Einsatz seiner rechtlichen Möglichkeiten und mit mehr Engagement die Umsetzung seiner wohnungspolitischen Ziele und hat nicht längst wegen Vertragsverletzungen die Rückübertragung des Grundstücks eingeleitet? Dies gilt angesichts a) des Bebauungsplans Nr. 469, der seit 1997 die soziale Bindung "Altenwohnungen" für das städtische Grundstück festlegt, b) der M 124 vom 30.6.2006, die die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht mit entsprechender Bauverpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen regelt, c) der Baugenehmigung von 2016, die für 30 Wohnungen erteilt wurde (siehe hierzu auch B 202 vom 16.07.2018) und d) das dem Ortsbeirat als Fertigstellungsfrist mitgeteilte Datum 31.12.2018, siehe B 373 vom 24.11.2017. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück, nach der Vergabe an einen Investor, innerhalb von 13 Jahren keiner abschließenden Bebauung zugeführt werden kann. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1370 2019 Die Vorlage OF 467/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 2. a. die Worte "die soziale Bindung" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 452/12 Betreff: Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten welche verkehrssichernden Maßnahmen an der Kreuzung In der Wink / Am Brunnengarten etabliert werden können. Begründung: Anwohner haben sich in der vergangenen Ortsbeiratssitzung beschwert, dass hier vermehrt über den Bürgersteig gefahren wird. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden wie man dies in Zukunft sinnvoll vermeiden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4757 2019 Die Vorlage OF 452/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 425/12 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") zu entfernen, da sie den Zugang behindert und keine Erfordernis aus Sicherheitsgründen erkennbar ist. Begründung: In einem Teilabschnitt des Weges bestehen Unebenheiten und Löcher im Belag. Die Umlaufsperre steht in einem Wegeabschnitt ohne Einmündungen oder kreuzende Wege. Sie schafft keine Sicherheit, sondern behindert die Nutzung mit Rollstühlen, Zwillingskinderwagen und Fahrrädern mit Kinderanhängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4630 2019 Die Vorlage OF 425/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") barrierefrei umzubauen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 404/12 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße "Am Hopfenbrunnen" zur "Josef-Bautz-Straße" für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten an der Einmündung zur "Josef-Bautz-Straße" wären ein probates Mittel. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt für Fußgänger und Radfahrer, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4339 2019 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2018, OF 386/12 Betreff: Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage der Grundschule Kalbach zeitnah und grundlegend nach aktuellen Standards zu erneuern. Ebenso die Außen- und Sanitäranlagen sind in diese Erneuerung mit einzubeziehen. Begründung: Die Containeranlage der Grundschule Kalbach wurde viele Jahre als Außenstelle genutzt. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019-20 zeigen, dass die Schülerzahlen bereits ab diesem Zeitpunkt auch in Kalbach so wachsen werden, dass bereits ab dem Schuljahr 2019-20 und auch in Zukunft hier über Jahre wieder regulärer Unterricht stattfinden wird. Die Container sind mittlerweile so alt, dass sie keinen energetischen Standards mehr genügen und die Kinder im Winter frieren und um Sommer schwitzen. Die Außenanlagen müssen wiederhergestellt werden, ebenso ist die Sanitärsituation entscheidend zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Neißner gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4051 2018 Die Vorlage OF 386/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2018, OA 343 entstanden aus Vorlage: OF 373/12 vom 19.11.2018 Betreff: Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OM 3198/18 OBR 12; ST 965/18; OM 3465/18 OBR 12; ST 1973/18; OM 3832/18 OBR 12; OM 3833/18 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ersatzweise ein Bau- und Nutzungskonzept einschließlich Finanzierungsvorlage für den vom Ortsbeirat 12 angeregten (siehe OM 3198 und OM 3833) und vom Dezernenten für Bau und Immobilien am 14.09.2018 befürworteten Neubau eines vielseitig nutzbaren Versammlungs- und Veranstaltungsraums in Kombination mit einer weiteren Kindertagesstätte für Kalbach am Kalbacher Stadtpfad zu erstellen, da in Kürze den Kalbacher und Riedberger Vereinen die städtische Alte Turnhalle (Grubweg 6) durch Schließung entzogen wird und der Bedarf einer weiteren Kita in Kalbach bestätigt ist. Beim Nutzungskonzept ist zu berücksichtigen, dass diese Räumlichkeiten so konzipiert werden, um die folgenden, vom Publikum stark frequentierten Veranstaltungen zu ermöglichen: - Oldie Night des FS Kalbach - Osterparty der Kerbeburschen - Kinderbuchmesse "Klapperschlange" des Kindervereins - Weihnachtsmarkt der Kalbacher Vereine und Gruppierungen - Ortsbeiratssitzungen mit Bürgerbeteiligung (ca. sechsmal jährlich) - Sportkurse und -veranstaltungen von Vereinen wie z. B. dem Riedberger Sportverein - Basare für Baby- und Kinderbekleidung Daraus ergeben sich eine Reihe von Anforderungen an den Multifunktions-/Bewegungs-/ Turnhallenraum: - Innengröße des Hauptraums von ≥ 400 Quadratmetern - Nebenräume (barrierefrei): Umkleiden/Garderoben, Toiletten, Duschen, Lagerräume für Sportausrüstung, aber auch für Bestuhlung und Tische - Bodenbelag entweder universell nutzbar oder leicht für nicht sportliche Nutzungen umrüstbar - ausreichende Deckenhöhe für Sportangebote - Belüftung, Fluchtwege usw. ausreichend für eine Zulassung für mindestens 199 Personen (analog Alte Turnhalle) - separater Eingang zur Halle ohne Kita-Durchquerung - ggf. Möglichkeit einer Bühne - ggf. Möglichkeit zur Trennung des Raumes zur gleichzeitigen Nutzung durch Kita und Dritte - für Veranstaltungen eine Küchenzeile und Tresen Der Ortsbeirat soll mindestens halbjährlich über den Fortschritt des Vorhabens informiert werden. Begründung: Die Anregungen des Ortsbeirats 12, die Alte Turnhalle für die Vereine nutzbar zu erhalten, bis ein Ersatzbau fertiggestellt ist (OM 2702, OM 3465, OM 3832, OM 3833), blieben ohne verbindliche Antworten. Vielmehr wurden die derzeitigen Nutzer aufgefordert, die Halle bis zum 31.12.2018 zu räumen. Um die Vereinsaktivitäten in dem Stadtteil Kalbach-Riedberg nicht auf Jahre hinaus zu beschränken, ist ein Ersatzbau zügig vorzubereiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3465 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3832 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 147 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7223 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.01.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 52. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 3549, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Betreff: Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OM 3198/18 OBR 12; ST 965/18; OM 3465/18 OBR 12; ST 1973/18; OM 3832/18 OBR 12; OM 3833/18 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ersatzweise ein Bau- und Nutzungskonzept einschließlich Finanzierungsvorlage für den vom Ortsbeirat 12 angeregten (siehe OM 3198 / 18.5.2018 und OM 3833 / 26.10.2018) und vom Dezernenten für Bau und Immobilien am 14.9.2018 befürworteten Neubau eines vielseitig nutzbaren Versammlungs- und Veranstaltungsraums in Kombination mit einer weiteren Kindertagesstätte für Kalbach am Kalbacher Stadtpfad zu erstellen, da in Kürze den Kalbach-Riedberger Vereinen die städtische "Alte Turnhalle" (Grubweg 6) durch Schließung entzogen wird und der Bedarf einer weiteren Kita in Kalbach bestätigt ist. Beim Nutzungskonzept ist zu berücksichtigen, das diese Räumlichkeiten so konzipiert werden, um die folgenden, vom Publikum stark frequentierten Veranstaltungen zu ermöglichen: Oldie Night des FS Kalbach Osterparty der Kerbeburschen Kinderbuchmesse "Klapperschlange" des Kindervereins Weihnachtsmarkt der Kalbacher Vereine und Gruppierungen Ortsbeiratssitzungen mit Bürgerbeteiligung (ca. 6 Mal jährlich) Sportkurse und -Veranstaltungen von Vereinen wie z. B. dem Riedberger Sportverein Basare für Baby- und Kinderbekleidung Daraus ergeben sich eine Reihe von Anforderungen an den Multifunktions-/Bewegungs-/Turnhallenraum: Innengröße des Hauptraums von ≥ 400 qm Nebenräume (barrierefrei): Umkleiden/Garderoben, Toiletten, Duschen, Lagerräume für Sport-Ausrüstung, aber auch für Bestuhlung und Tische Bodenbelag entweder universell nutzbar oder leicht für nicht-sportliche Nutzungen umrüstbar Ausreichende Deckenhöhe für Sportangebote Belüftung, Fluchtwege usw. ausreichend für eine Zulassung für mindestens 199 Personen (analog Alte Turnhalle). Separater Eingang zur Halle ohne Kita-Durchquerung Ggf. Möglichkeit einer Bühne Ggf. Möglichkeit zur Trennung des Raumes zur gleichzeitigen Nutzung durch Kita und Dritte. Für Veranstaltungen eine Küchenzeile und Tresen Der Ortsbeirat soll mindestens halbjährlich über den Fortschritt des Vorhabens informiert werden. Begründung: Die Anregungen des Ortsbeirats 12, die alte Turnhalle für die Vereine nutzbar zu erhalten bis ein Ersatzbau fertiggestellt ist (OM 2702 / 26.1.2018, OM 3465 / 10.8.2018, OM 3832 / 26.10.2018, OM 3833 / 26.10.2018), blieben ohne verbindliche Antworten. Vielmehr wurden die derzeitigen Nutzer aufgefordert, die Halle bis zum 31.12.2018 zu räumen. Um die Vereinsaktivitäten in dem Stadtteil Kalbach-Riedberg nicht auf Jahre hinaus zu beschränken, ist ein Ersatzbau zügig vorzubereiten. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3465 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3832 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 343 2018 Die Vorlage OF 373/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 374/12 Betreff: Offenlegung der konkreten Hinderungsgründe für eine über den 01.01.2019 fortbestehende Nutzung der Alten Turnhalle durch die Kalbach-Riedberger Vereine Der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht der zum 1.1.2019 angekündigten Schließung des städtischen Gebäudes "Alte Turnhalle" im Grubweg 6, zur Versachlichung der Diskussionen im Stadtteil dem Ortsbeirat 12 zu berichten: ob über allgemeine bauliche Mängel infolge des Baualters und unterlassener städtischer Bauunterhaltung hinausgehend von den zuständigen Abteilungen der Bauaufsicht und des Brandschutzes ernsthafte Betriebsmängel festgestellt wurden, die zum Erlass eines Nutzungsverbots der Halle geführt haben, soweit aktuellere Gutachten zur Asbestbelastung, als das im Jahr 1997 von der Firma APC erstellte Gutachten vorliegen (in dem festgestellt wurde, dass Asbest vorhanden, aber baulich gebunden ist und daher kein Handlungsbedarf bestehe) sind diese dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben, wie zu erklären ist, dass trotz der im September 2018 vom Dezernenten für Bau und Immobilien verkündeten angeblichen Brandschutzmängel in den Folgemonaten bis zum Jahresende in der alten Turnhalle mehrere Großveranstaltungen ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen stattfinden durften, ob ermittelt wurde, mit welchen Investitionskosten die Halle ertüchtigt werden könnte, um sie im bisherigen Nutzungsrahmen für eine Übergangszeit bis zur Fertigstellung einer neuen Räumlichkeit in Betrieb zu halten. Begründung: Bei den bisherigen Nutzern der alten Turnhalle ist der Eindruck entstanden, dass in Folge der nicht mit den Vereinen abgestimmten Kündigung der Halle nunmehr bauliche Mängel, wie sie jedem älteren Gebäude eigen sind, dem Magistrat als Rechtfertigung dienen, die Halle zu schließen und das Grundstück einer anderen Nutzung zuzuführen. Die vor Jahren erfolgte Schließung des Kalbacher Bürgertreffs, sein Verkauf, der spätere Abriss und die Errichtung von Reihenhäusern an seiner Stelle, sind den Vereinen noch in unguter Erinnerung. So besteht die Befürchtung, dass wiederum eines der wenigen städtischen Grundstücke im Stadtteil nicht für öffentliche Nutzungen als Gemeinbedarfsfläche vorgehalten wird, sondern an private Investoren veräußert werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1084 2018 Die Vorlage OF 374/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, 1 SPD und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000,00 € auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden könne, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2010 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, V 1077 vom 11.07.2014 Da im Haushaltsentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach 10 Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 263 2018 Die Vorlage OF 369/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Haushalt 2010" durch die Worte "Haushalt 2020" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2018, OF 365/12 Betreff: Heizungsanlage in der Alten Turnhalle instand setzen/übergangsweise nutzbar halten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den in der Ortsbeiratssitzung vom 14. September durch Stadtrat Jan Schneider präsentierten Informationen, in der Alten Turnhalle am Grubweg die defekte Heizungsanlage ins tand zu setzen oder durch eine mobile Heizungsanlage bis zu einer späteren Renovierung auch in den Wintermonaten nutzbar zu halten. Begründung: Bereits in den letzten Ortsbeiratssitzungen in der Alten Turnhalle war zu spüren, dass die Heizung nicht ordnungsgemäß funktionierte. Um die mittlerweile wieder erfreulich gute Nutzung der Turnhalle für Bewegungsangebote für Kinder auch in den Wintermonaten zu ermöglichen, soll die Heizung instand gesetzt werden oder eine mobile Heizungsanlage die Beheizbarkeit übergangsweise sicherstellen, bis durch eine Sanierung der Halle eine moderne Heizungsanlage eingebaut wird. Dies dient nicht nur den Nutzer*innen der Halle, sondern auch dem Schutz der Gebäudesubstanz. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.10.2018, OF 353/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 353/12 wird durch die Vorlage OF 365/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 365/12 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 355/12 Betreff: Alte Turnhalle Kalbach renovieren Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den in der Ortsbeiratssitzung vom 14. September durch Stadtrat Jan Schneider präsentierten Informationen, die Alte Turnhalle am Grubweg als günstigste Option im Bestand zu sanieren und hierdurch eine weitere Nutzung für die Menschen im Ortsbezirk für öffentliche oder vereinsbasierte Veranstaltungen dauerhaft sicherzustellen. Hierbei soll auch die Option eines Anbaus für barrierefreie Umkleiden und Sanitäranlagen geprüft werden. Hinsichtlich des Fußbodens soll eine Balance zwischen reduzierten Anforderungen an sportliche Nutzung und einer allgemeinen Nutzung mit Straßenschuhwerk ohne aufwändige Umbauten oder Abdeckungen gewählt werden. Hinsichtlich einer künftigen Nutzung für private Feiern können in diesem Zuge sinnvolle Beschränkungen zu Zeiten und Häufigkeiten festgelegt werden. Die Grünfläche neben der Turnhalle soll für Aktivitäten im Freien wie beispielsweise den Kalbacher Weihnachtsmarkt frei gehalten werden. Begründung: Unter den am 14. September 2018 gezeigten Optionen ist die Sanierung der bestehenden Turnhalle die günstigste Lösung und somit die beste Chance diesen, für das Gemeinschaftsleben in Kalbach-Riedberg so wichtigen Ort zu erhalten. Dies entspricht auch der OA 268/2018, welche die Sicherung des Flurstücks 1785 für schulisches, kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben fordert. Ein Neubau an dieser Stelle in gleicher Bauform hingegen wäre voraussichtlich kaum genehmigungsfähig bzw. müsste zu deutlich höheren Kosten viele zusätzliche Anforderungen erfüllen. Die Sanierung dagegen ist erheblich ressourcenschonender und sorgt gleichzeitig dafür, dass ein Beispiel für den starken Zusammenhalt der Menschen in Kalbach für die Zukunft erhalten bleibt. Sofern der Fußboden ausgetauscht werden muss, können Abstriche hinsichtlich seiner Nutzung für Sportaktivitäten gemacht werden, sofern er für Kinderturnen nutzbar bleibt bei gleichzeitiger Robustheit gegenüber anderen Nutzungen mit Straßenschuhwerk. Eine Kombination mit einer noch zu planenden Kindertagesstätte am Kalbacher Stadtpfad erscheint wenig sinnvoll, da dies eine schwer zu lösende zeitliche Konkurrenz in den frühen Nachmittagsstunden zwischen Kindergarten und Vereinen bedeuten würde und weil die umliegenden Straßen mögliche zusätzliche PKW-Anfahrten nur schwer verkraften würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 9 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 355/12 dahin gehend ab, dass in der gesamten Vorlage das Wort "renovieren" durch das Wort "sanieren" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 355/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 353/12 Betreff: Alte Turnhalle Kalbach übergangsweise nutzbar halten Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den in der Ortsbeiratssitzung vom 14. September durch Stadtrat Jan Schneider präsentierten Informationen, die Alte Turnhalle am Grubweg durch eine mobile Heizungsanlage bis zu einer späteren Renovierung übergangsweise nutzbar zu halten. Begründung: Wie in der Ortsbeiratssitzung mitgeteilt, darf die Heizungsanlage der Alten Turnhalle aufgrund einer akuten Asbest-Belastung nicht mehr genutzt werden. Um die mittlerweile wieder erfreulich gute Nutzung der Turnhalle für Bewegungsangebote für Kinder auch in den Wintermonaten zu ermöglichen soll eine mobile Heizungsanlage die Beheizbarkeit übergangsweise sicherstellen bis durch eine Sanierung der Halle eine moderne Heizungsanlage eingebaut wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2018, OF 365/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 353/12 wird durch die Vorlage OF 365/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 365/12 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2018, OF 352/12 Betreff: Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6 Attraktive Veranstaltungsräume sind wichtig für Kalbach-Riedberg. Diese sind ist essentiell für das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Angebot im Stadtteil. Insbesondere Veranstaltungen wie z.B. die Kalbacher Kinderbuchmesse, den Weihnachtsmarkt oder das Angebot des Riedberger SV gilt es reibungs- und nahtlos zu ermöglichen. Der bauliche Zustand der Alten Turnhalle im Grubweg 6 macht ein langfristiges Angebot allerdings schwierig realisierbar. Der Magistrat wird an den in der OM 3198 einstimmig vom Ortsbeirat geforderten neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraum im Stadtteil erinnert und erneut gebeten diesen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu realisieren. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die Alte Turnhalle im Grubweg 6 zu erhalten, dass eine Nutzung für die Vereine möglich bleibt. Dies muss solange erfolgen bis Alternativen zur Verfügung stehen. Hierfür sind insbesondere, aber nicht ausschließlich die Themen Heizen, Schließen und Sanitär zeitnah zu betrachten. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 14.09.2018 wurde der Zustand der Alten Halle präsentiert. Hier wurden bauliche Mängel festgestellt, die eine langfristige Nutzung der Halle schwierig machen. Ungeachtet dessen muss die Alte Turnhalle noch so lange genutzt werden können, bis der neue Veranstaltungsraum am Kalbacher Stadtpfad zur Verfügung steht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3833 2018 Die Vorlage OF 352/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 358/12 Betreff: Treppe "Am Hang" barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe der Straße "Am Hang" so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Begründung: Diese Treppe dient zum einen, um zu den Bushaltestellen Alte Riedbergstraße zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohner*innen aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinpraxis zu gelangen. Daher sollte hier von Seiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3835 2018 Die Vorlage OF 358/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2018, OF 340/12 Betreff: Sanierung des Stichweges Talstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, instand zu setzen. Begründung: Der Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Asphalt ist aufgebrochen und Löcher und Geröll machen den Weg unsicher. Wenn nicht so schnell wie möglich der Weg in einen begehbaren Zustand gebracht wird, wird er für Fußgänger immer gefährlicher, der Schaden größer und die Sanierung teurer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3664 2018 Die Vorlage OF 340/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 331/12 Betreff: Instandsetzungsmaßnahmen an der alten Turnhalle Kalbach, Grubweg 6 - erneutes Auskunftsersuchen - Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OA 268/18 OBR 12; ST 965/18 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die OA 268 vom 18.5.18 und insbesondere die OM 2702 vom 25.1.18 mit der Beantwortung ST 965 vom 28.5.18 nunmehr kurzfristig das seit längerem angekündigte Gespräch über Maßnahmen für den Fortbestand der alten Turnhalle zu terminieren. Dabei sind die Ergebnisse des Ortstermins vom 24.4.18 und die vom Projektmanagement des Amtes für Bau und Immobilien angedachten Sanierungsvorschläge dem Ortsbeirat und Vertretern der Kalbacher und Riedberger Vereine und Gruppierungen vorzustellen, um zu klären, wie die alte Turnhalle in Eigenverantwortung der Vereine und Gruppierungen fortgeführt werden kann. Begründung: Um die Grundvoraussetzungen für die zum Jahresende anstehende personelle Neubesetzung des Vorstands der Gemeinschaft Kalbacher und Riedberger Vereine und Gruppierungen zum weiteren Betrieb der alten Turnhalle in Eigenverantwortung zu klären, sind zeitnah die Überlegungen des Amtes für Bau und Immobilien bekannt zu geben. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung vom 18.05.2018, OA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3466 2018 Die Vorlage OF 331/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 330/12 Betreff: Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile erhalten Der Magistrat wird gebeten, die bisher in die Eigenverantwortung der Kalbacher Vereine und Gruppierungen übergebene alte Turnhalle im Grubweg 6 - auch im Falle der etwaigen zukünftigen Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenen Gebäudes an gleicher Stelle - auch weiterhin geeigneten Institutionen der Stadtteile Kalbach und Riedberg zur Nutzung in Eigenregie zu übertragen. Dazu ist mit einem spätestens zum Jahresende neu zu bildenden Vorstand der Vereine und Gruppierungen oder einem sich zur Verwaltung bereit erklärenden Verein ein neuer Mietvertrag zu verhandeln und abzuschließen, wobei der Ortsbeirat in Anbetracht des nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen möglicherweise zu erwartenden Aufwandes für anstehende Renovierungsarbeiten anregt, dass etwaige Umbau-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten zukünftig vom Vermieter getragen werden, da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass alleine aus den Mieteinnahmen der alten Turnhalle umfangreiche Maßnahmen nicht zu stemmen sind. Gemäß § 3, Abs. 3, Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte spricht sich der OBR 12 für die Erhaltung und öffentliche Nutzung der alten Turnhalle oder alternativ die Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenes Gebäude an gleicher Stelle als Ausgleich für ein in den Stadtteilen Kalbach-Riedberg fehlendes Bürgerhaus aus. Dem Ortsbeirat ist ferner zu berichten, wie der Magistrat die von einer Gruppierung der Stadtteile am 24.7.18 gegenüber dem Amt für Bau und Immobilien angezweifelte Rechtmäßigkeit der ohne Abstimmung und Kenntnis der Stadtteilvereine und des Ortsbeirats ausgesprochene Kündigung des derzeitigen Mietvertrags beurteilt. Begründung: Die alte Turnhalle wird seit fast 20 Jahren in Eigenregie des Stadtteils verwaltet und regelmäßig vom Ortsbeirat, Sportvereinen, dem Kinderverein Kalbach, der Grundschule Kalbach und auch von Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile Kalbach und Riedberg genutzt. Im Hinblick auf die Größe von Kalbach-Riedberg benötigen die Stadtteile eine Kultur- und Sporthalle, die auch eine soziale Funktion als öffentlich nutzbare Halle erfüllt und, neben den Vereinen und Gruppierungen, auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden kann. Daher ist die weitere Nutzung dieser Halle zu regeln. Die am 7.6.18 beim Amt für Bau und Immobilien eingegangene Kündigung des Mietvertrages erging ohne einen Beschluss des Vorstandes und der Mitglieder der Kalbacher Vereine und Gruppierungen. Da es hierzu vorher auch keine schriftliche Ankündigung gab, wurden sowohl die Vereine, wie die derzeitigen Nutzer und die Fraktionen des Ortsbeirats von dieser eigenmächtigen Entscheidung überrascht. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 15 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 330/12 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3465 2018 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 330/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 326/12 Betreff: Veranstaltungsräume im Stadtbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; ST 965/18 Für einen Stadtteil sind attraktive Veranstaltungsräume von außerordentlicher Wichtigkeit. Nur so können kulturelle Aktivitäten und ein Vereinsleben überhaupt stattfinden und den Stadtteil bereichern. Dies vorausgeschickt wird die Ortsvorsteherin gebeten einen Vertreter des Amtes für Bau und Immobilien für die kommende Sitzung des Ortsbeirates einzuladen. Dieser soll über den Zustand der Alten Turnhalle am Grubweg berichten und das Ergebnis der Untersuchungen im Rahmen der ST 965 vom 28.05.2018 vorstellen. Begründung: Da das Mietverhältnis zwischen der Stadt Frankfurt und der Gemeinschaft Kalbacher Vereine und Gruppierungen bezüglich der Alten Turnhalle am 31.12.2018 endet, ist hier akuter Handlungsbedarf geboten. Dies sollte in der nächsten Ortsbeiratssitzung geschehen, um in zukünftigen Diskussionen eine verlässliche und öffentlich bekannte Zahlenbasis zu haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 326/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2018, OF 319/12 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Straße "Talstraße" zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: An der Einmündung der Straße "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie an der Einmündung der Straße "An der Grünhohl" in die Straße "Talstraße" von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen "An der Grünhohl" und "Am Hasensprung" in die Straße "Talstraße" ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Am Hasensprung" beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße "An der Grünhohl" kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße "Talstraße". Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3390 2018 Die Vorlage OF 319/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 317/12 Betreff: Erosion des Kalbach-Ufers Der Magistrat wird gebeten der Erosion des Ufers des Kalbach, insbesondere zu sehen südlich der Grundstücke Talstraße 44-50, durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: Insbesondere nach starken Regenfällen führt der Kalbach deutlich mehr Wasser als gewöhnlich. Hierdurch kommt es auch in den hohen Uferlagen regelmäßig zu Überschwemmungen. Diese führen zur Abtragung des Ufers und letztendlich dazu, dass das Wasser nicht mehr geführt wird und im umliegenden Gelände versickert. Zusätzlich verlieren Bäume den nötigen Halt. Anbei zwei Fotos, welche die Situation südlich der Talstraße 48 verdeutlichen. (Fotos privat, farbig im PARLIS online). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3388 2018 Die Vorlage OF 317/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2018, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 297/12 vom 02.05.2018 Betreff: Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück, Flurstück 1785, als "Gemeinbedarfsfläche" für schulisches, kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben langfristig zu sichern. Begründung: Mit der Ausweisung "Gemeinbedarfsfläche" wird dieses Grundstück, welches gegenwärtig mit "Turnhalle" bezeichnet ist, langfristig für ein aktives soziales Stadtteilleben gesichert. Nach der Beschlusslage des Ortsbeirates 12, die neben Gesprächen auch eine energetische Erneuerung der Heizungsanlage und eine barrierefreie Toilettenanlage fordert, ist auch der Fortbestand der Halle weiterhin zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.07.2018, OF 331/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3466 Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 342 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 268 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2872, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2018, OF 297/12 Betreff: Flurstück Nr. 1785, Turnhalle Am Grubweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grundstück Flurstück 1785 als "Gemeinbedarfsfläche" für schulisches, kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben langfristig zu sichern. Begründung: Mit der Ausweisung "Gemeinbedarfsfläche" wird dieses Grundstück, welches gegenwärtig mit "Turnhalle" bezeichnet ist, langfristig für ein aktives soziales Stadtteilleben gesichert. Nach der Beschlusslage des Ortsbeirates 12, die neben Gesprächen auch eine energetische Erneuerung der Heizungsanlage und eine barrierefreie Toilettenanlage fordert, ist auch der Fortbestand der Halle weiterhin zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.03.2018, OF 289/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 268 2018 1. Die Vorlage OF 289/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 297/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 297/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet: "Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 289/12 Betreff: Flurstück Nr. 1785, Turnhalle am Grubweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grundstück Flurstück 1785 als Gemeinbedarfsfläche auszuweisen. Begründung: Mit der Ausweisung "Gemeinbedarfsfläche" wird dieses Grundstück für kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben langfristig gesichert. Nach der Beschlusslage des Ortsbeirates 12, die neben Gesprächen auch eine energetische Erneuerung der Heizungsanlage und eine barrierefreie Toilettenanlage fordert, ist auch der Fortbestand der Halle weiterhin zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2018, OF 297/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 18 Die antragstellende Fraktion ändert die Vorlage OF 289/12 vor Abstimmung dahin gehend ab, dass im Tenors das Wort "auszuweisen" durch die Worte "zu sichern" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 289/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 268 2018 1. Die Vorlage OF 289/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 297/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 297/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet: "Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2018, OF 267/12 Betreff: Der Nachweis ausreichender Kindergarten- und Betreuungsplätze im Stadtteil Kalbach scheitert nicht an fehlenden Grundstücken Der Magistrat wird gebeten, ungeachtet seiner positiven Entscheidung zur Eröffnung eines weiteren Kindergartens am Kalbacher Stadtpfad, dies nicht abschließend zum Nachweis der Kindergarten- und Betreuungsplätze im Stadtteil Kalbach anzusehen, sondern für die noch fehlenden Plätze und insbesondere im Hinblick auf die Einführung kostenfreier Kindergartenplätze und dem geplanten Rechtsanspruch ganztägiger Betreuungsplätze, den Bau einer weiteren Kindertagesstätte im Stadtteil Kalbach für Kinder von 1-10 Jahren vorzubereiten. Dafür sind noch ungenutzte Flächen auf dem Grundstück der Waisenhausstiftung am Kalbacher Stadtpfad in Betracht zu ziehen. Auch das städtische Grundstück am Grubweg 6 bietet auf der Freifläche neben der alten Turnhalle noch ausreichend Platz für die Errichtung einer temporären Kindertagesstätte. Begründung: Die Bemühungen des Magistrats, weitere Kindergartenplätze für den Stadtteil Kalbach-Riedberg durch die Aktivierung der bestehenden Pavillons am Kalbacher Stadtpfad zu schaffen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Damit wird den Beschwerden von Eltern und den Bedenken des Ortsbeirats an den zweifelhaften Zahlen und Deckungsgraden der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung Rechnung getragen. Es ist zu bedenken, dass die vorgesehene Einführung der kostenfreien Kitaplätze und eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung weitere Engpässe bei den Platzangeboten schaffen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2935 2018 Die Vorlage OF 267/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz sowie das erste Wort des zweiten Satzes des zweiten Absatzes des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und 1 SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2018, OF 272/12 Betreff: Neue Tische für die alte Turnhalle Kalbach - Budget des Ortsbeirates 12 - Der Magistrat wird gebeten, aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirats 12 einen Zuschuss für die Neuanschaffung von 60 Klapptischen für die von der Gemeinschaft der Kalbacher Vereine und Gruppierungen in eigener Verantwortung verwaltete städtische alte Turnhalle, Grubweg 6, zu gewähren. Damit soll sichergestellt werden, dass die sozialen Aktivitäten der Vereine und bürgerschaftlichen Initiativen im Stadtteil Kalbach-Riedberg, sowie die Veranstaltungen des Ortsbeirats weiterhin in der Halle stattfinden können und nicht an der notwendigen Grundausstattung scheitern. Aus dem Ortsbeiratsbudget ist ein maximaler Zuschuss von 10.000,- € zu gewähren. Die Gemeinschaft der Kalbacher Vereine und Gruppierungen beteiligt sich entsprechend der eigenen Leistungsfähigkeit mit einem Betrag von 1.500,- € an der Neuanschaffung der Tische. Begründung: Die Gemeinschaft der Kalbacher Vereine und Gruppierungen kann die jährlichen Unterhaltskosten für die Halle von ca. 12.000,- € nur knapp durch Mieteinnahmen erwirtschaften. Die Beteiligung mit einem höheren Eigenbetrag ist deshalb nicht möglich. Die derzeitigen Tische sind mehrere Jahrzehnte alt. Durch ablösende Tischplattenumleimer und beschädigte Tischkanten können sich bei Veranstaltungen Personen verletzen. Mehrfach wurden Beschädigungen von Kleidungsstücken gemeldet. Da die derzeitigen Tische nicht mehr den Verordnungen für Versammlungsstätten entsprechen und für Veranstaltungen nicht mehr zumutbar sind, ist eine Ersatzbeschaffung dringend notwendig. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 272/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 272/12 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 273/12 Betreff: Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffen Der Magistrat wird gebeten, ein Bauvorhaben in Kalbach zu entwickeln, das mit einer Belegungsbindung für Senioren verbunden ist. Zudem wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit sich der Bestand an Belegungsrechten seit 2016 (ST 1163 vom 02.09.2016) verändert hat. Begründung: Mit großer Enttäuschung musste der Ortsbeirat am 26.01.2018 zur Kenntnis nehmen, das wider Erwarten Im Brombeerfeld kein Bauvorhaben mit einer Belegungsbindung für Senioren erfolgt, sondern lediglich ein seniorengerechtes Bauvorhaben zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt wird. Ein interfraktioneller Antrag zur Aufklärung der Hintergründe wurde gestellt. Nach wie vor ist aber ein großer Bedarf an Sozial- und insbesondere Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach vorhanden dem seitens der Stadt Frankfurt am Main in angemessener Weise begegnet werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 273/12 wird bis zur Vorlage einer Antwort auf die Anregung OA 230 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3659 2018 Die Vorlage OF 273/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz der Begründung nach dem Wort "gestellt" wie folgt ergänzt wird: "(OA 230 und B 202)." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2018, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 264/12 vom 09.02.2018 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80 bis 120 Quadratmetern als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 - Kalbach-Nord von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist : "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig."? Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt? 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" in Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.08.2012 abgeschlossen wurde? Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück mit ca. 3.000 Quadratmetern scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.06.2006 von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 230 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 373 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 230 = Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2512, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 64 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2018, OF 264/12 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373/2017 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht beschlossen, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden. 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80-120 qm, als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 "Kalbach- Nord" von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist: "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig." Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungs- verfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt. 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.8.2012 abgeschlossen wurde. Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 "Kalbach-Nord" entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück von ca. 3000 qm, scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet werden, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen, frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats, entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.6.2006, von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 230 2018 1. Die Vorlage B 373 dient unter Hinweis auf OA 230 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 264/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2017, OF 247/12 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Sanierung der alten Turnhalle Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel für die Ermittlung des Sanierungsbedarfs sowie der darauf folgend nötigen Sanierung der Alten Turnhalle Kalbach, Grubweg 6, 60437 Frankfurt am Main in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die alte Turnhalle Kalbach ist zentraler Veranstaltungsort im Stadtteil. Hier finden Feiern, Märkte, Messen, Feste, Vorführungen, Ehrungen, Empfänge und Preisverleihungen statt. In ihr tagt der Ortsbeirat 12 und Sport wird selbstverständlich auch betrieben. Während der Zeit des Neubaus der Schulsporthalle der Grundschule Kalbach und der Flüchtlingsunterbringung im Sport- und Freizeitzentrum Kalbach war sie geschätztes Ausweichquartier für die Sportlerinnen und Sportler. Um auch weiterhin den Vereinen, Institutionen und Gruppierungen einen geeigneten Raum der Begegnung anbieten zu können, sind auf jeden Fall eine energetische Sanierung und eine Sanierung der sanitären Anlagen vorzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2018, OF 260/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2702 2018 1. Die Vorlage OF 247/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 260/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 260/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz der Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 245/12 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkasten für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25. Januar 2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus diesem Gesetz, § 2. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in dem Stadtteil Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2017 Die Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU und FDP (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 237/12 Betreff: SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal für Bankgeschäfte und Bargeldversorgung der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nicht-Kunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen, sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC erledigen lassen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2017 Die Vorlage OF 237/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "SB-Terminal" um die Worte "und Geldautomat" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 217/12 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, Anwohnern und des Ortsbeirats in der Straße "Am Brunnengarten" durchzuführen, mit dem Ziel, die Verkehrssituation vor Ort zu beurteilen und eventuell Mittel zu finden, um den ruhenden und fließenden Verkehr geordnet zu gestalten. Begründung: Bereits seit geraumer Zeit äußern sich Anwohner der Straße "Am Brunnengarten" in Kalbach über zunehmende Durchgangsverkehre, Parken in Einmündungsbereichen und Ein- und Ausfahrten sowie rechtswidrige und gefährliche Ausweichfahrten über Gehwege. Beispielsweise wird die Ein- und Ausfahrt des in der Straße befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs regelmäßig so zugeparkt, dass die Zu-/Ausfahrt mit landwirtschaftlichem Gerät nicht möglich ist. Halter parkender Fahrzeuge müssen mühsam ausfindig gemacht werden. Die Situation sollte vor Ort beurteilt werden, und auch eine Lösung findet man am besten vor Ort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 217/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 230/12 Betreff: Nachbesserung der "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehende "rechts-vor-links"-Regelung in der Langen Meile durch Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen zu verdeutlichen. Begründung: Die Lange Meile ist eine Straße im nördlichen Bereich des Stadtteils Kalbach (Tempo 30-Zone) in der die "rechts-vor-links"-Regelung greift. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in diesen Bereichen grundsätzlich keine gesonderte Beschilderung oder Markierung bedarf. Leider ist in der genannten Straße häufig festzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die bestehende Vorfahrtsregelung missachten, insbesondere, wenn sie die Lange Meile ortseinwärts fahren, die leicht abschüssig ist. Dadurch kommt es wiederholt zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2304 2017 Die Vorlage OF 230/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2017, OF 199/12 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage, Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2017 Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.06.2017, OA 175 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 09.06.2017 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert eine Rücküberführung einzuleiten, da die letzte gesetzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits im Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58, angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften, im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus, seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von elf Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 175 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1625, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 64 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert, eine Rücküberführung einzuleiten, da die gesetzte letzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits vom Magistrat mit dem Bericht B 58 vom 16.2.15 angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von 11 Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und vom Magistrat selbst festgestellten Defiziten für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach, entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 23.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 175 2017 Die Vorlage OF 175/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2017, OF 131/12 Betreff: Sitzbänke in städtischen Grünanlagen Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird beauftragt, die drei Sitzbänke am Standort der historischen Krutzenkirche und die Bank am alten Kalbacher Rathaus ins tandzusetzen. Des Weiteren ist der Anstrich der Sitzbänke entlang der Grünfläche Im Brombeerfeld zu überprüfen. Diese Maßnahmen sind aus dem Ortsbeirats-Budget mit einem Betrag in Höhe von 1500 Euro zu finanzieren. Auf der Grünfläche an der Einmündung des Weges Am Schlittenberg in den südlichen Ortsrandweg sind entsprechend des Ortsbeiratsbeschlusses vom 16.01.2015, OM 3767, zwei Sitzbänke aufzustellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeirats-Budget in Höhe von 1000 Euro zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 17.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2017 Die Vorlage OF 131/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 146 Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 92/12 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich - Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten" z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019 Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile) aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür von Seiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 895 2016 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 83/12 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot von mindestens 5m Länge einzurichten. Begründung: Nach der Straßenverkehrsordnung ("StVO") ist es zulässig unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen an Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um dem aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf Ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 718 2016 Die Vorlage OF 83/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 82/12 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Der Magistrat - Bauaufsicht und Liegenschaftsamt - wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,2 m breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 20 cm mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche, allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellt bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter 1 m, führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Die resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, den entscheidend ist nicht die Eigentumssituation sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2016 Die Vorlage OF 82/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz des Tenors wie folgt lauten: "Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 68/12 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37, hier einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 558 2016 Die Vorlage OF 68/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEin Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.
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Weiter lesen auf FFM.DENachts gibt es besonders viele Raser auf der Kalbacher Hauptstraße besser wäre es eine Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet
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Weiter lesen auf FFM.DEEs fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEin Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.
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Weiter lesen auf FFM.DENachts gibt es besonders viele Raser auf der Kalbacher Hauptstraße besser wäre es eine Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet
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